Zitat von Ölfuss42
...Nach Angaben im KFZ-Schein und der COC über Höchstgeschwindigkeit und Achstraglasten sind folgende Anforderungen von den Reifen mindistens zu erfüllen: VA 120/70R17 M/C 42 R HA 160/60R17 M/C 64 R.
-Es ist KEINE Eintragungen in den Fahrzeugpapieren nötig...
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Dazu zwei Anmerkungen:
Es könnte schwierig sein und ggf. Ärger und Zeit kosten, einen kontrollierenden Polizisten oder einen hauptuntersuchenden Prüfer von dieser (wahrscheinlich ja zutreffenden) Beurteilung zu überzeugen.
Das "R" vor der 17 in der Reifenbezeichnung bedeutet Radialreifen. Der K73 ist ein Diagonalreifen. Er dürfte die o.a. Anforderungen daher nicht erfüllen.
Gruß, Martin