Danke für die Reaktionen, Hasienda ist RA, der kann uns dazu bestimmt eine fachkundige Antwort geben.
Vielleicht liest er mit.
Das Granatie- Heft wird mir dann gegeben, wenn ich eine Zulassung in D- Land vorweise. Das Garantieheft ist beim Händler deponiert. Meiner Meinung nach beginnt die Gewährleistung am Tage des Abschlusses des Kaufvertrages, der mit der Übergabe des Fahrzeuges und der Bezahlung gültig wird. Die Variante mit Granatiebeginn bei Anmeldung wäre ja sehr kulant. Man muss ja nicht immer negativ sein, eure Gedankengänge klingen schon plausibel.
Ich muss mich verbessern, selbst kam ich mit einem 5- Tage Kennzeichen. Habe das "lasch" als Überführungskennzeichen tituliert.
Bin jetzt 4 Wochen im Urlaub und dann wird richtig angemeldet.
Vielleicht soll aber auch unterbunden werden, dass ich das Mopped weiterverkaufe, evtl. nach Österreich, wo ja die Preise höher sein sollen.
Das würde zwar den EU Richtlinien des freien Warenverkehrs widersprechen, aber die kennt ja sowieso keiner...
Es wird wohl einen plausiblen Grund geben. Werde gespannt aufs Datum schauen, wenn ich das Heft bekomme.
Gruss,
GUME