Da sieht man mal wieder, wie wichtig es ist, eine Personenhaftpflicht zu haben.
Am Wochenende hat mein Freund meine Kupplung im Auto zum Stinken gebracht und ist dann noch ein Stück weiter gefahren.
Seitdem rutscht sie durch. Im Zweifelsfall ist nicht nur die Verschleißeinheit (Druckplatte, Kupplungsscheibe und Ausrücklager), sondern auch das ZMS (Zentrale Massenschwungrad) defekt, also verzogen.
Weiß einer von uns, ob das auch eine Personenhaftpflicht abdeckt, da Fehlbedienung durch ihn? Er war am Berghang, hatte Gegenverkehr und hat das Auto mit vier Personen "gehalten".
Danke vorab!