Zitat von alex42Alles anzeigenWas das mit einem verweigerten Handschlag zu tun hat, kann ich aber nicht ganz nachvollziehen. Einen Handschlag zu verweigern mag man als unhöflich ansehen, eine gesetzliche Pflicht zum Hand reichen wäre mir aber neu.
Diese Frage klärt ja jetzt ein Gericht. In der Schule geht es um das Gebot des Schufriedens, dieser steht an erster Stelle. Zu klären ist nun, ob eine Lehrerin akzeptieren muss, nicht per Handschlag gegrüßt zu werden und dadurch an Autorität verliert, dadurch dass sie wegen ihres Geschlechts eine Diskreminierung erfährt. Mit Diskreminierung meine ich hier die Ungleichbehandlung von Lehrer und Lehrerin.
Dies zu diskutieren find ich recht interessant, denn eine Antwort auf meine Fragen habe ich ja NICHT.