Hallo
Ich habe auch keine Probleme mit schlechter Ablesbarkeit des Tachos, im Gegenteil: Selbst bei schwächster Einstellung der Beleuchtung, war die Beleuchtung für mich zu stark, bei Nachtfahrten sogar störend. Deswegen habe ich mir eine gelbe Folie aufgeklebt.
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Bis 1997 habe ich eine Yamaha TT 600 gefahren. Der Tacho war unbeleuchtet, ging bis 140km/h und hatte nur einen Tagekilometerzähler. Sonst nix!! Da sind die NC Tachos der wahre Luxus.
Zur Eintragung der Änderung der Sekundärübersetzung kann ich nur sagen: Die Sekundärübersetzung ist NICHT in der COC festgelegt.
Die Primäruberstzung auch nicht. Die Übersetzung der Getriebegänge schon.
Ich gehe deshalb davon aus, daß man die Änderung der Sekundärübersetzung NICHT eintragen lassen muß. Im eigenen Interesse sollte man die Tachoabweichung nicht zu groß werden lassen.
Ich habe mein 44er Kettenrad nicht eintragen lassen !!
Wenn jemand andere Informationen hat, bitte mitteilen. Ich werde mal TÜV und DEKRA kontaktieren mit Vorlage meiner COC.
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