Beiträge von Flori

    Hallo zusammen,


    ich will hier sicher keine weitere Diskussion unter Datenschützern provozieren und auch niemandem das Filmen von Touren vergällen. Ich finde es auch prima, dass die Möglichkeiten dazu durch hochentwickelte elektronische Alleskönner möglich sind. Aber man muss auch die Rechte anderer achten. Das nimmt ja auch jeder von uns für sich selbst in Anspruch.


    Nachdem sich aber offensichtlich auch in diesem Forum immer noch hartnäckig der Irrglaube hält, dass bei Gruppenfotos kein Recht mehr am eigenen Bild besteht, hier mal eine Info von mir dazu:


    Im KUG gibt es den §23: Der beschreibt in typischen Rechtsdeutsch, wann das Recht am eigenen Bild verwirkt ist: Interessant Absatz I, Ziffer 2 und 3:


    2. die abgebildeten Personen nur als Beiwerke einer Landschaft oder Örtlichkeit erscheinen
    3. das Bildnis Versammlungen, Aufzüge oder ähnliche Vorgänge darstellt, an denen der Abgebildete teilgenommen hat


    Allerdings sind diese Ausnahmen nur dann relevant, wenn man eigentlich etwas gan anderes fotografieren will (also einen Platz, ein Gebäude oder einen anderen Gegenstand) und die Gruppe gerade zufällig im Bild ist. Gleiches gilt auch für Veranstaltungen, wobei ich darauf achten muss, dass ich ekine Einzelpersonen aus der Gruppe besonders hervorhebe.
    Der Schwenk durch eine Innenstadt mit Ihren vielen Sehenswürdigkeiten wird also in der Regel kein Problem darstellen. Die Dokumentation einer Passfahrt wird wohl im Falle des Eigengebrauchs auch mangels Kläger kein Problem werden. Allerdings müssen bei Veröffentlichung wenigstens die Nummernschilder verschleiert werden.


    Fazit also:
    Möchten man also eine Gruppe fotografieren, so dürfen die Aufnahmen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung jeder einzelnen auf dem Bild dargestellten Personen genutzt oder veröffentlicht werden. Das kann dann auch bedeuten, dass man sich 10 oder 20 oder mehr Zustimmungen einholen muss. Im Streitfall ist der Aufnehmende in der Beweispflicht, dass er die Einwillgungen hat bzw. dass Ausnahmen gemäß §23 KUG oder andere Einzelfallsausnahmen vorliegen.


    Sollte nun einer von Euch auf den Gedanken kommen, dass er oder sie die Aufnahmen ja nicht in Deutschland, sondern in Österreich, Italien oder Frankreich macht, so kann ich dem nur sagen, dass diese Länder eine ähnliche Rechtslage haben. Gleiches gilt auch für die Schweiz, die in Sachen Datenschutz von der EU als EU-konform anerkannt ist. Bitte denkt auch dran, dass das bundesdeutsche Datenschutzrecht eher eines der lässigeren Gesetze innerhalb der EU ist. Etliche Länder haben die EU-Richtlinien wesentlich strenger ausgelegt und dazu auch drastischere Strafen.


    Und vielleicht noch eine interessante Info zu diesem Thema:
    In Österreich gelten die Datenschutzgesetze nicht nur für natürliche, sondern auch für juristische Personen.


    Und zu guter Letzt gilt auch hier der Leitspruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sich rein auf das Bauchgefühl und den gesunden Menschenverstand zu verlassen ist in Rechtsfragen schon manchem zum Verhängnis geworden. Auch wenns noch so unlogisch zu sein scheint.


    Ich wünsche Euch in diesem Sinne nur unvergessliche Touren, fantastisches Bildmaterial zum Erinnern und ein bißchen Fingerspitzengefühl beim Schneiden und Verwerten der gemachten Aufnahmen.

    Nachdem das S beim Integra offensichtlich eh keinen technischen Sinn hat, sondern nur eine Sonderlackierung beschreibt, hab ichs weg gemacht :lol:

    Ich hab die fehlenden Clips GsD gefunden. Aber danke für den Tipp. Jede Info zur NC ist willkommen, auch wenns für eine andere ist. Oft reicht das als Denkanstoß :lol:

    Was die Kosten für Inspektionen, Reifen usw. betrifft, daran bin ich gewöhnt. Mittlerweile bin ich eher überrascht, dass meine Reifen (BT023) nach 3800km immer noch keinen merklichen Profilverlust haben. Mit meinem alten SW-T400 war in der regel nach 5000km ein neuer Hinterreifen und nach 10000 ein neuer Vorderreifen fällig. Kosten für beide mit Montage und allem drum und dran (Michelin Pilot Road SC) 200 Euronen. Das war verdammt günstig und ich werde auch mit dem Integra in den Genuß günstiger Michelin PR4 kommen.


    Zweiradfahren ist ein Hobby und kostet verdammt viel Geld. Aber Skifahren auch. Oder ins Stadion zu den Bayern gehen. Beides mach ich nicht. Und die Kosten meines Integra ignoriere ich einfach :whistle: . Das machts am einfachsten und der Spaß bleibt bestehen :dance:

    Bei den Händlern in und um München ist es durchaus üblich, dass die Kosten des 50/50-Kaufmodells auf die Kosten des Vertrages draufgeschlagen werden. Das sind in der Regel 450 Euro. Manchmal kann man den Betrag etwas drücken, aber einen Teil davon muss man in der Regel immer berappen.
    Allerdings kann man ganz gut beim Preis der Maschine und besonders bei den Zubehör- und Anbaukosten handeln. Das macht dann Ratenaufpreis wieder ein wenig wett.
    Das sind zumindest meine Erfahrungen.

    Mittlerweile gibt es ja drei mir bekannte Typen dieser Clipse bei Honda. Ich weiß wieder mal nicht, wie das bei der S und X ist, aber mit dem Integra lernt man ganz schnell, mit den Clipsen umzugehen.
    Bei so ziemlich jeder Tätigkeit an der Mühle muss man mit diesen Dingern rumspielen. Manche haben den anfangs beschrieben kleinen Hebel zum Rein- und rausziehen, manche haben einen kleinen Stift, den man mit einer Viertelumdrehung eines Kreuzschraubenziehers öffnet und dann einfach wieder reinsteckt, die dritten sind die, die man beim Öffnen und beim Schließen reindrückt.
    Ein paar Dinge haben aber alle gemeinsam: Sie kommen einem ständig in die Quere, sind erstaunlich robust und sind, wenn man weiß, wie sie funktionieren, sehr schnell geöffnet und geschlossen. Aber die kleinen "Scheißerchen" verstecken sich gerne auch mal in der Hosentasche, unter irgendeinem Werkzeug oder was weiß ich sonst noch.


    Im Grunde kann ich ganz gut damit leben und die Beschreibung im Fahrerhandbuch ist vorhanden. Allerdings sind die schwarz-weißen Zeichnungen nicht immer ganz schlüssig und gut erkennbar.


    Was mich an der ganzen Sache viel mehr nervt ist, dass Honda zwar lobenswerterweise nun ins Handbuch reinschreibt, wie man Verkleidungsteile abbauen kann, dabei in den Zeichnungen aber immer wieder einzelne Clips, die geöffent werden müssen, vergißt (so z.B. beim Entfernen der vorderen Seitenverkleidungen)

    Hallo zusammen,


    ich sehe das aus zwei grundsätzlich verschiedenen Perspektiven:


    1. Dokumentation
    Wenn man eine große Tour durch grandiose Landschaften macht, dann ist es oft ein Genuß, im Nachhinein allein, mit Freunden oder der Familie einen Tourfilm sehen zu können und die schönsten Augenblicke und Aussichten nochmal Revue passieren zu lassen. Wie könnte man besser zu solchen Filmen kommen als mit einer Dashcam?


    2. Datenschutz
    Als praktizierender Datenschützer frage ich mich schon lange, wann endlich das Verbot der generellen Nutzung von Dashcams im Straßenverkehr kommt. Da sie ja nicht nur zur Tourendokumentation, sondern auch zur persönlichen Verkehrsüberwachung genutzt werden kann, verstößt sie dann doch bestimmt in etlichen Fällen sowohl gegen die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes als auch gegen die Regelungen des KunstUrhG, das, obwohl schon verdammt alt (1907), so doch noch immer gültig, das Recht am eigenen Bild regelt.


    Nicht, dass ich nun einer der Verfechter des Verbots wäre. Ich selbst halte eine Dashcam für ein tolles Teil, das richtig eingesetzt, unvergessliche Momente und Zeitspannen für spätere schöne Momente der Erinnerns zur Verfügung stellt.
    Ich sehe aber auch die Einwände derer, die schon jetzt befürchten, dass man sie zunehmend zur Überwachung während einer Fahrt einsetzt, um im Falle eines Falles Beweise (wofür auch immer) zu bekommen, als durchaus berechtigt an. In einem Land wie dem unseren, in dem so viele Menschen leben, die scheinbar Privatprozesse zum Zeitvertreib ausfechten, ist solch ein Instrument nicht ungefährlich.
    Nachdem das Sammeln von Daten ohne Grund mehrfach und in aktuell letzter Instanz auch von der EU eine Abfuhr erteilt bekommen hat, taucht hier nun eine Möglichkeit des privatisierten Sammelns auf.


    Ich denke, dass der Schritt des generellen Verbotes sicher der einfachste, aber der falsche Weg ist. Ein alleiniger Appell an den gesunden Menschenverstand wird aber in einigen Fällen nicht ausreichen. Allerdings könnte das Verbot der Verwendung der privaten Dashcam-Aufnahmen zu Beweiszwecken sicher viel Zündstoff aus dieser Diskussion nehmen. Und die Regelungen des BDSG und des KunstUrhG gelten ja sowieso auch bei dieser Verwendung.


    Eine Regelung, die alle zufriedenstellt, scheint mir auch in diesem Fall nicht möglich. Aber man sollte dieses Thema nicht überbewerten und auch nicht zu hoch spielen. Einige grundlegende Vorschriften im Vorfeld könnten aber die irgendwann mal möglicherweise auftauchende Brisanz des Themas aber sicher schon von vorn herein im Keim ersticken.


    Ich bin auf die weitere Entwicklung dieses Themas sehr gespannt.

    Nach meinem Trip gestern habe ich festgestellt, dass die Hinterradabdeckung optisch ein nettes Gimmick ist. Macht sich gut und schaut auch cool aus. Aber natürlich ist das Geschmackssache.
    Nach meinen ersten Fahrten damit stelle ich aber (wahrscheinlich wie viele andere von Euch auch) fest, dass der eigentliche Sinn, nämlich der Schutz des Federbeins bedingt und das Verhindern der Verschmutzung der unzugänglichen Teile der Hinterradschwinge größtenteils verfehlt wird.
    Wenn man dieses Zubehör also nicht unbedingt aus optischen Gründen anbauen will, dann sehe ich es wie der "750er". In Benzin ist das Geld sicher sinnvoller investiert.


    Mir gefällts aber und ich hab nun eine weitere Fläche, die ich liebevoll putzen kann :dance: