Hallo Oscar ,
ich beneide dich. Du kennst etwas, was es gar nicht gibt. Da hast du mir eine Menge voraus.
Zitat:
"Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben kein einheitliches Erbrecht. Vielmehr haben alle 50 US-Bundesstaaten und der District of Columbia ihr eigenes Erbrecht. Ein "amerikanisches Erbrecht" oder "Erbrecht der USA" gibt es daher nicht. "
Weißt du, wie "Kindergarten" in den USA heißt - auch "Kindergarten". Du kannst ja mitkommen in den Sandkasten.
Reinhard
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typisch reinglas, er zitiert nur was ihm gefällt, dass Unangenehme wird verschwiegen!
Deshalb hier der ganze Satz aus dem Artikel:
Ein "amerikanisches Erbrecht" oder "Erbrecht der USA" gibt es daher nicht. Allerdings gibt es gewisse Prinzipien, die in allen US-Bundesstaaten gleich ohne ähnlich sind. Wenn nachfolgend daher von "Erbrecht der USA" oder "amerikanischen Erbrecht" gesprochen wird, so sind hiermit solche einheitlichen Prinzipien gemeint.
... und genauso war meine Stellungnahme zu verstehen.
Aufgrund der wiederholten Polemik ist dies meine letzter Beitrag zum o. g. Thema.
Oscar