Gugugs!
Ich will gar nicht auf alles aufegehen, nur noch auf folgendes:
Zitat von bike-didiAlles anzeigen...Die Sicherstellung oder gar Beschlagnahme der Helmkamera ist absoluter Quatsch, selbst wenn der Typ tatsächlich die Geschwindigkeit gefilmt hat. Wir haben in D bei solchen Maßnahmen immer noch den Richter-Vorbehalt, die Rennleiter sind lediglich "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft". Die sollten bei so einer Aktion besser mal vorher beim Richter anklingeln... - oder sich hinterher schon mal darauf vorbereiten, sich einen einfangen, da diese Maßnahme unrechtmäßig ist (nicht verwertbares Beweismittel)!...
Das ist falsch. Hilfsbeamte der StA, ja. Richtervorbehalt, ja, den gibt es. Hat an dieser Stelle aber erstmal nichts verloren. Die Helmkamera darf, da sie als Beweismittel in Frage kommt, vor Ort beschlagnahmt werden. Die richterliche Anordnung kann im nachhinein eingeholt werden (vorher findet auch keine Auswertung eines Beweismittels statt). Die genauen Verfahrensweisen in so einem Fall können von Bundesland zu Bundesland abweichen bzw. von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft ... je nachdem welche Verfahrensvorschriften in dem jeweiligen Bundesland geschaffen wurden oder eben nicht. In der Regel ist so etwas mindestens zwischen den Behörden und den Staatsanwaltschaften abgeklärt, während die StA ihrerseits dafür sorgt, dass die Vorgehensweisen mit der Richterschaft abgestimmt sind.
Man braucht sich in Deutschland eigentlich nicht die Sorge machen, dass man der Willkür ausgeliefert ist. Und sollten einmal Maßnahmen rechtswidrig gewesen sein ... so what? Der schwarze Peter liegt dann bei den Beamten und die StAen sorgen dann schon dafür, dass dererlei rechtswidrige Maßnahmen nicht noch einmal getroffen werden. Was den Volkspolizisten angeht ... er hat offensichtlich noch immer im Blut, dass einem Volkspolizisten nicht widersprochen wird oder seine Maßnahmen hinterfragt werden. Es ist absolut richtig, dass er es natürlich drauf haben muss seine Maßnahmen entsprechend zu erklären. Das diese Geschichte dadurch ein Geschmäckle bekommt, ist nachvollziehbar. Eine rechtswidrige Maßnahme kann ich hier aber trotzdem nicht erkennen.
Gruß
Halla