Beiträge von Halla@NC700X

    Gugugs!


    Ich will gar nicht auf alles aufegehen, nur noch auf folgendes:



    Das ist falsch. Hilfsbeamte der StA, ja. Richtervorbehalt, ja, den gibt es. Hat an dieser Stelle aber erstmal nichts verloren. Die Helmkamera darf, da sie als Beweismittel in Frage kommt, vor Ort beschlagnahmt werden. Die richterliche Anordnung kann im nachhinein eingeholt werden (vorher findet auch keine Auswertung eines Beweismittels statt). Die genauen Verfahrensweisen in so einem Fall können von Bundesland zu Bundesland abweichen bzw. von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft ... je nachdem welche Verfahrensvorschriften in dem jeweiligen Bundesland geschaffen wurden oder eben nicht. In der Regel ist so etwas mindestens zwischen den Behörden und den Staatsanwaltschaften abgeklärt, während die StA ihrerseits dafür sorgt, dass die Vorgehensweisen mit der Richterschaft abgestimmt sind.


    Man braucht sich in Deutschland eigentlich nicht die Sorge machen, dass man der Willkür ausgeliefert ist. Und sollten einmal Maßnahmen rechtswidrig gewesen sein ... so what? Der schwarze Peter liegt dann bei den Beamten und die StAen sorgen dann schon dafür, dass dererlei rechtswidrige Maßnahmen nicht noch einmal getroffen werden. Was den Volkspolizisten angeht ... er hat offensichtlich noch immer im Blut, dass einem Volkspolizisten nicht widersprochen wird oder seine Maßnahmen hinterfragt werden. Es ist absolut richtig, dass er es natürlich drauf haben muss seine Maßnahmen entsprechend zu erklären. Das diese Geschichte dadurch ein Geschmäckle bekommt, ist nachvollziehbar. Eine rechtswidrige Maßnahme kann ich hier aber trotzdem nicht erkennen.


    Gruß
    Halla


    Grundsätzlich hast du erstmal recht ... jedoch wie bei allem anderen auch, gibt es hier ein dickes ABER ... und das geht aus der Ansprache hervor. Da werden Stichworte wie Tempo 50 und Orstschaft genannt. Hier steht also schon mal ein Tempoverstoß von (geschätzten) 70km/h im Raum. Jetzt müsste man alle Einzelheiten kennen, über die wir hier nur spekulieren können, aber eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach §315c StGB halte ich hier für plausibel. Darüber hinaus, um nochmal auf die Schätzung zurück zu bekommen, sogar deutsche Gerichte trauen Polizisten zu einen so eklatanten Geschwindigkeitsverstoß zu erkennen. Am Ende wird das Gericht nicht sagen, XY ist 70 oder 80 km/h zu schnell gefahren, aber es kann durch Würdigung der vorliegenden Beweise und Aussagen zu einem Urteil gelangen.


    Gruß
    Halla


    P.S.: Jetzt nicht am 315er festbeißen. Das war nur ein fix herausgegriffenes Beispiel. Es gibt noch genügend anderer Tatbestände die der Fahrer erfüllt haben könnte. Wir werden es aber nicht erfahren und auch nicht abschließend diskutieren können.

    Servus!



    Ist so nicht ganz richtig.


    Grundsätzlich ist es erstmal zulässig, auch wenn nur geschätzt, einen Fahrer herauszuziehen, der sich im Bereich einer Verkehrsstraftat bewegt. Auch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens und Beschlagnahme der Kamera als Beweismittel sind auf Basis dieser Schätzung möglich. Das Strafmaß wird dann vor Gericht geklärt. Generell haben die Aussagen der Polizisten in so einem Verfahren einen recht hohen Beweiswert und wenn bestenfalls der Fahrer auch noch bekannt ist oder gar den Videobeweis gleich mitliefert, gibt es da auch keinen Weg mehr raus.


    Selbstverständlich wird das Strafmaß ein anderes sein, als wenn der Fahrer gemessen wurde. Sowohl im positiven, als auch im negativen Sinne ... je nach Vorstrafen des Fahrers. Man sollte sich nicht dem Irrglauben hingeben, dass Polizeibeamte erst Maßnahmen treffen können/dürfen, wenn man gemessen wurde ;) Die Konsequenzen stehen auf einem anderem Blatt Papier ... nämlich das des verhandelnden Gerichts.


    Gruß
    Halla

    Heyho!



    Joa, dass ist ein guter Tipp. Nach dem langsamen Slalom habe ich etwa eine Strecke von 70-80m die ich dafür nutzen kann, bevor ich wenden muss ... da ließe sich das gut einbauen.


    Gruß
    Halla

    Moin moin!



    So isses, ein Schuss vor den Bug. Mehr ging in diesem Falle nicht, da die Polizisten den Motorradfahrer nicht gemessen haben, sondern die Geschwindigkeit lediglich geschätzt haben. In einigen Bundesländern ist das jedoch nicht zulässig, da wäre es direkt auf die Beschlagnahme der Helmkamera und der Einleitung eines Bußgeldverfahrens hinausgelaufen. War auf der Helmkamera indes tatsächlich noch nichts aufgenommen, wäre er letzten Endes vermutlich gänzlich straflos davon gekommen.


    Insofern, ohne das Polizeigesetz des betreffenden Bundeslandes zu kennen, war es definitiv das mildere Mittel dem Motorradfahrer nur ein Verwarngeld zu verpassen und ist im Endergebnis ein für beide Seiten faires Ergebnis. Nur diese "Volkspolizistenmentalität" ist über 20 Jahre nach der Wiedervereinigung natürlich nicht mehr zeitgemäß. Nichts desto trotz, andere Polizisten hätten das Angebot einer Helmkamera dankend angenommen ;)


    Gruß
    Halla

    Zunächst einmal ist ein verkehrserzieherisches Gespräch ja nicht verkehrt. Auch die getroffene Maßnahme ist zunächst einmal rechtmäßig, wenn es in dem betreffenden Bundesland entsprechende gesetzliche Regelungen gibt, die das zulassen. Jedoch ist es mehr als armselig wie das kommuniziert wurde. Da kommt definitiv der Volkspolizist zum Vorschein ... manche lernen einfach nicht dazu ...


    EDIT
    Zwanni in die eigene Tasche ist eigentlich nicht möglich, da eine Quittung ausgegeben werden muss und das ist dann auch in dem Quittungsbuch nachvollziehbar.

    Aloha!


    Ja ... bei diesen Temperaturen erscheint mir ein pazifischer Gruß irgendwie angemessen :D


    Heute waren wir zum ersten mal mit zwei Maschinen unterwegs zum Übungsplatz. Man merkt, dass langsam auch die Fortschritte da sind ... wenngleich ich iwie Probleme damit habe, dass Drücken richtig in meinen Schädel hinein zu bekommen :shifty: Aber wenn ich meinem Fahrlehrer trauen darf, ist alles im grünen Bereich.


    Ohne Erholungspause ist es aber nicht auszuhalten auf dem Übungsplatz. Man merkt wie die Konzentration nach einer Stunde nachlässt. Eine kleine Pause wirkt da wahre Wunder, ebenso wie der Fahrtwind auf dem Rückweg zur Fahrschule!


    Gruß
    Halla

    Servus zusammen!


    Danke für eure Antworten. Ich schließe daraus, dass man die X schon ziemlich niederringen muss um Gefahr zu laufen, dass die Fußrasten aufsetzen.


    Der Punkt, warum ich mir um die Fußrastenverstellung Gedanken mache ist der, dass ich wegen meiner langen Greten einen ziemlich spitzen Kniewinkel habe wenn ich auf der X sitze. Eine Aufpolsterung der Sitzbank schließe ich indes aus, da ich sonst nicht mehr so einen sicheren Stand habe. Bei meinen Knien gilt die Devise, da ich zusätzlich auch noch von väterlicher Seite kurze Kniesehnen geerbt habe, je entspannter der Kniewinkel, umso besser ;) Es geht mir also nicht um irgendwelche Fahrmanöver die ich ggf. vor hätte oder eben nicht.



    Jop, die Kreisfahrt ist schon lang bei, hatte ja bereits insgesamt 4 Fahrstunden ;) Schräglage ist auch kein Problem, dass genieße ich sehr und habe ich auch schön früher als kleiner Bub, erst mit meinem Cross BMX, dann mit meinem Mountainbike und letztlich mit meinem Rennrad immer sehr extrem betrieben. Diesbezüglich musste mich mein Fahrerlehrer von Beginn an nicht korrigieren ... nur noch etwas mehr Tempo zuzulegen :lol:


    Wie gesagt, mir geht es in der Hinsicht nur um die Entlastung meiner Knie ;) Das mit der Schablone ist ein super Tipp, so werde ich das machen. Dadurch sollte sich zuverlässig ermitteln lassen wie tief ich die Rasten setzen kann.


    Gruß
    Halla

    Servus Harry!


    Danke für den Link ... im S Unterforum hatte ich jetzt natürlich gesucht ... :(


    Das Beispiel von Knut zeigt ja das absolute maximum bzgl. Kurvenräubern, inklusive off-hanger.


    Denke so weit werde ich gar nicht gehen. Gibt es denn irgendeine Methode aus der Praxis, wie man das ermitteln kann ...also wie weit man runtergehen kann mit den Rasten? Oder geht das tatsächlich nur über ausprobieren?


    Gruß
    Halla

    Howdy!


    Schreckliche Farbe ... bzw. wenn unbedingt so ein olivgrün ... um so etwas wie ein militarylook zu kreieren, dann wenigstens in matt. Glanzlack geht da gar nicht... also für so eine Farbe und den Look.


    Gruß
    Halla