A.B.E

  • #11

    Das bedeutet aber auch, wenn ich weder eine ABE-KBA oder E- ECE oder sonst was habe, das die Rennleitung mich belangen kann.
    Die Frage ist nun, was giebt es da für erfahrungen.
    Auspuff, Bremsen Licht sind eine heikle Sache, wo die Rennleitung immer schaut. Aber wie sieht das nun Z.B. bei Scheiben aus??


    Manfred

    Liebe Grüße aus der schönsten und größten Stadt an der Elbe


    Manfred

  • #12


    nein, dich kann niemand für irgendwas belangen. Nochmal, ein Teil, das irgendwo in Europa eine E-Prüfung hinter sich hat, hat eine eingeprägte E-Prüfnummer, beginnend mit E1 im Kreis, zB für Deutschland. Bei einem so gekennzeichneten Teil brauchst du auch kein Papier mitführen. Allerdings darfst du bei einr Scheibe auch nur die Scheibe montieren, bei deren Unterlagen die NC im Verwendungsbereich genannt ist. Keine E-geprüfte Scheibe für ein CBF.
    Bei Licht ist das anders, dort gibt es keine festgelegten Verwendungsbereiche. Einen Blinker mit E1 Zeichen kannst du an jedes Bike bauen, das nach EU Recht zulassungsfähig wurde.


    Wie gesagt, ein E-Zeichen, eingeprägt in Scheibe, Beleuchtungseinheit oder Puff reicht aus.


    Beim Puff schützt aber das E-zeichen nicht vor einer Strafe. Denn ein Puff, der ein E Zeichen hat, aber zB durch verbrannte Dämmwolle zu laut geworden ist, ist trotz E-Zeichen nicht zulässig.


    Ansonsten ein kleiner Tipp am Rande:
    Mach dir nicht all zu viele Gedanke um das Thema. Vieles wird viel heisser gekocht, wie es gegessen wird. So ist es auch mit dem ganzen Getue um zugelassene Teile, E-Zeichen, ABE oder was auch immer.


    An meinem letzten Bike, einer Cagiva, hatte ich eine Hinterradabdeckung. Basis war eine Abdeckung einer TDM 850. Diese halb abgeschnitten, den Halter aus einem Stück VA-Blech selbst gesägt und zurechtgebogen und das Ganze angeschraubt. Damit bin ich 3 mal über den TÜV gekommen und nie nach irgendwelchen Unterlagen gefragt worden.


    So what?

    Gruß
    Uwe
    --------------
    ohne NC
    jetzt mit GS 1200

  • #13


    Hallo Manfred,
    selbstverständlich kannst Du belangt werden, kostet allerdings nur ein kleines Verwarngeld, je nach Änderung nach meinem Wissen zwischen 15 und 25 €.
    Weiterhin wirst Du wahrscheinlich einen Mängelbericht o. ä. bekommen, der auch der Zulassungsstelle zugestellt wird. Diese wird Dich dann auffordern, den Mangel zu beseitigen und nachzuweisen, dass er behoben ist. Kommst Du dem nicht nach, kann sie ein Betriebsverbot aussprechen oder weitergehnd die Zulassung entziehen... . Ich habe allerdings noch nie gehört, dass die Zulassungsstelle davon Gebrauch gemacht hat!
    Das Ausgeführte trifft natürlich nur auf Mängel zu, deren Betrieb keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beinhaltet (wie z. B. die Scheibe), kommt eine zu erwartende Gefährdung hinzu, bist Du im Bereich Erlöschen BE. Die Gefährdung muss aber schon recht konkret sein.

  • #14


    Moin,


    nur um sicherzugehen, du meinst das jetzt nicht in Bezug auf Teile, die eine E-Nummer haben, oder?

    Gruß
    Uwe
    --------------
    ohne NC
    jetzt mit GS 1200

  • #15



  • #16

    Alles klar, danke.


    Ich wollte nur sichergehen, da hier schon so viele Unsicherheiten zum Thema rumgeistern. ;)

    Gruß
    Uwe
    --------------
    ohne NC
    jetzt mit GS 1200

  • SirWill

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