A.B.E

  • #1

    Moin Moin
    jetzt kommt die Ultimative Frage zur ABE


    Erlischt selbige nun wenn man ein Teil ohne ABE anbaut oder nicht.


    Mein Stand ist: ja sie erlischt, kostet 50 € Buße und 3 ... in Flensburg.


    Nun aber...


    Manfred

    Liebe Grüße aus der schönsten und größten Stadt an der Elbe


    Manfred

  • #2

    Sorry, Du hast recht, ich meite natürlich die BE .
    Und die frage bezieht sich auf anbauteile ohne ABE.

    Liebe Grüße aus der schönsten und größten Stadt an der Elbe


    Manfred

  • #3

    Moin Moin,
    ist das Anbauteil, welches keine ABE hat nicht egal?
    Z.B. ein Auspuff ohne ABE
    oder die MRA x-creen Scheibenaufsatz.
    Oder die 720mm hohe GIVI Sheibe ohne ABE für Deutschland
    usw.
    Teil ohne ABE darf nicht angebaut werden.

    Liebe Grüße aus der schönsten und größten Stadt an der Elbe


    Manfred

  • #4

    Moin,


    ich habe diese ganze ABE Thematik schon mal in einem anderen Thread beschrieben.


    Im Grunde genommen ist die ABE ein Relikt aus vergangenen Zeiten in Deutschland. Mittlerweile sind wir in EUROPA. Und ja, in diesem Zusammenhang ist EUROPA ein Fortschritt :dance:


    Es gibt eine wichtige, grundlegenden Unterscheidung.
    1. Moppeds die nach EU-Recht zulassungsfähig wurden
    2. Moppeds die nach altem deutschen Recht zulassungsfähig wurden


    Jetzt mal ein Beispiel dazu.


    Ich möchte andere Blinker anbauen, und zwar identische (weil ich einen blöden Geschmack habe) an mein Bike zu 1 und an mein Bike zu 2.


    Die Blinker haben eine e-Nummer. Ich baue die Dinger also an beide Bikes an. Folgendes ist jetzt Sachlage
    Bike 1: Alles bestens (vorausgesetzt, die Blinker blinken :mrgreen: )
    Bike 2: die BE des Moppeds ist erloschen. Grund: an Moppeds die nach altem deutschen Recht zulassungsfähig gemacht wurden dürfen nur Teile angebaut werden, die speziell für dieses Modell geprüft und freigegeben wurden. Dies war dann die diskutierte ABE.


    Also Jungs, nochmal zur Klarheit:
    Die NC ist nach EU-Recht zulassungfähig in D geworden. Es gibt nun drei Arten von Anbauteilen:
    1. nicht modellspezifische Anbauteile mit e-Nummer (zB Blinker, Scheinwerfer).
    Können bedenkenlos an das Mopped montiert werden
    2. modellspezifische Teile mit e-Nummer (zB Scheiben, Fußrasten)
    Das Modell (hier die NC) in der Anbauanleitung oder sonstwo in der mitgelieferten Herstellerbeschreibung genannt sein.
    3. modellspezifische Teile ohne e-Nummer (zB Kofferträger, Sitzbänke)
    Erledigt sich von selbst, passen nur an das Modell :mrgreen: und dürfen selbstverständlcih montiert werden.

    Gruß
    Uwe
    --------------
    ohne NC
    jetzt mit GS 1200

  • #5



    Hallo Uwe,
    Deine Ausführung ist leider nicht richtig, da der für uns gültige § 19 StVZO keinen Unterschied beim Datum der Erstzulassung macht, sprich: ich darf die Blinker mit E-Zeichen auch an meine 79er Guzzi ohne spezielle Fahrzeug-Typisierung montieren, ohne dass die BE erlischt. Und die erlischt auch dann nicht, wenn sie kein E-Prüfzeichen haben... . Das aktuelle Recht zählt, das alte hat sich mit Einführung der FZV im Jahr 2007 erledigt, Übergangsvorschriften gibt es nicht... .
    Geändert hat sich übrigens zum 01.07.2012, dass das Erlöschen der Betriebserlaubnis wieder ein Bußgeld nach sich zieht, das hatte man 2007 "vergessen" aus dem alten Recht zu übernehmen... .

  • #6

    Also, in § 19 StVo steht folgendes:
    Zitat: (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen


    1. für diese Teile
    a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
    b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder
    2. für diese Teile
    a) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
    b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind.


    Das heißt doch für Punkt 1 eine ABE dabei haben und für Punkt 2 muß das Ding ein EG Kennzeichnung haben und für beide Teile ist ein Gutachten oder sowas mitzuführen oder in den Papieren eintragen zu lassen
    Sehe ich das so richtig ??


    Gruß


    Manfred

    Liebe Grüße aus der schönsten und größten Stadt an der Elbe


    Manfred

  • #7

    Hallo Manfred,
    gibt es eine ABE, müsstest Du diese theoretisch mitführen, jedoch nicht das Gutachten zur Abnahme (das Du ja auch gar nicht haben dürftest);
    gibt es eine EG-BE musst Du gar nichts mitführen.


    Eingetragen in den Fahrzeugpapieren muss beides nicht!

  • #8

    OK, da war wieder ein kleiner nichtwissendfehler.
    Die ABE für das Teil sollte ich dabeihaben und auf verlangen der Rennleitung zeigen.
    Woran erkenn ich nun eine EG-BE ?
    Ich vermute an der E Kennzeichnung am Teil.
    Sorry, über solche Sachen habe ich mir bisher noch nie den Kopf zerbrochen, weil ich immer nur
    mit nem Original Fahrzeug gefahren bin und selber anbauen eh nie mein Fach war.
    Nun möchte ich aber eine höhere Scheibe anbauen um die Fahrgeräusche durch den Wind zu minimieren.


    Gruß


    Manfred

    Liebe Grüße aus der schönsten und größten Stadt an der Elbe


    Manfred

  • #9

    Hi Manfred,


    die Art der Zulassung deines Fahrzeugs erkennst du in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein genannt). Dort findet du irgendwo eine lange Nummer beginnend mit einem "e".


    Man muss korrekterweise auch unterscheiden zwischen EG und ECE. EG bezieht sich nur auf Europa, der ECE Regelung können auch nicht europäische Länder beitreten, aber das ist für uns hier eher unwichtig.


    Bei einer Scheibe, die du verbauen möchtest, muss dann eine Nummer eingeprägt sein, auch mit einem E"x" davor. "x" steht für eine Zahl, die das Land bezeichnet, in der die Teilprüfung erfolgt ist. 1 steht zB für Deutschland.
    Nachzulesen auch hier


    Wenn eine solche Nummer eingeprägt ist, brauchst du auch keine Papiere mitzuführen.

    Gruß
    Uwe
    --------------
    ohne NC
    jetzt mit GS 1200

  • #10


    Genauso ist es! Die Teile mit ABE haben eine Prüf- oder Typennummer, die in der Regel mit "KBA" abfängt.

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