Die bereits im letzten Sommer in Frankreich eingeführte Vignette Crit’Air ist nun auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, darunter Motorräder, zwingend vorgeschrieben. Doch bevor jetzt gleich wieder ein Aufheulen durch die Biker-Gemeinde geht, sollte man sich die Regelungen sehr detailliert ansehen – was offenbar leider nicht bei allen aktuellen Veröffentlichungen zu diesem Thema der Fall gewesen ist.
Es beginnt schon hiermit: Die Regelung ist wahrlich keine französische Erfindung. Im Gegenteil: Frankreich ist sogar ziemlich spät dran, was die Einführung von Umweltzonen angeht. Bisher bestehen bereits in elf europäischen Ländern über 300 Zonen, auch in Deutschland. Einziger Unterschied: Hier sind Motorräder (noch) ausgenommen.
Gerade mal drei Umweltzonen gibt es in Frankreich bisher
Aktiv werden muss als Motorradfahrer sowieso nur, wer vor hat, in eine der Umweltzonen zu fahren, die aktuell (Stand: 01.01.2017) in Frankreich bestehen. Das sind gerade mal drei: der Großraum Paris, der Großraum Grenoble sowie der Großraum Lyon mit Villeurbanne. Zwar sollen in den kommenden Jahren rund 30 weitere hinzukommen (zuständig sind hierfür die Kommunen selbst). Betroffen sind aber selbst dann weitgehend nur Ballungsgebiete mit hohem Verkehrsaufkommen.
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Da wir Motorradfahrer solch überfüllte Ecken ja gerade vermeiden wollen, dürfte sich für die meisten von uns bei einer Frankreich-Reise rein gar nichts ändern.
Lediglich bei einer Anreise auf der Autobahn könnte es zu Berührungspunkten kommen. Doch auch hier nur, wenn die gewählte Route in einer der zur Umweltzone erklärten Großräume liegt.
Die Vignette Crit’Air kostet knapp 30 Euro und kann ab Februar online bei Green Zones (Bestellung und Infos auf Deutsch) bestellt werden. Ab 1. April 2017 werden dann bei Nichtbeachtung Bußgelder ab 68 Euro fällig. Die Einfahrtverbote in die Umweltzonen für Fahrzeuge ohne Vignette gelten übrigens nur montags bis freitags von acht bis 20 Uhr. Nachts und am Wochenende gilt nach wie vor für alle: freie Fahrt!
In der Umweltzone des Großraums Grenoble wird für die Autobahnen zwar die Crit’Air-Vignette benötigt, in der Innenstadt aber sind Motorräder bisher überhaupt nicht betroffen. Hier gelten die Maßnahmen nur für Kfz über 3,5 Tonnen.
Folgende Regelung gilt ab 1. April 2017 für Motorräder:
•Crit’Air Klasse 1: Euro 4 und Erstzulassung (EZ) ab 01.01.2017
(das erfüllen alle neuen Motorräder in Deutschland/Österreich)
•Crit’Air Klasse 2: Euro 3 und EZ vom 01.01.2007 bis 31.12.2016
(das dürfte die meisten aktiven Tourenmotorräder betreffen)
•Crit’Air Klasse 3: Euro 2 und EZ vom 01.07.2004 bis 31.12.2006
•Crit’Air Klasse 4: keine Norm und EZ vom 01.06.2000 bis 30.06.2004
•Keine Crit’Air: Keine Norm und EZ vor dem 31.05.2000.
Hier gibt es die Übersicht für alle Fahrzeugklassen als PDF zum Download.
Ach ja: Wenn es denn schon etwas gibt, worüber wir uns aufregen könnten, dann ist es wohl die Uneinheitlichkeit des Verfahrens in der ansonsten so regulierungswütigen EU. Eine gemeinsame Regelung wird es nach Auskunft aus Brüssel nicht geben. Jeder wie er mag…
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