LSL Lenkerböcke, totale Verarxxxung!

  • #11

    Bei einer sowieso schon bürostuhlartigen Sitzposition wie auf der S gehört wenn dann eine Lenkerverlegung nach unten dran. :) Aber jeder wie er mag.
    Mein LSL-Bremshebel hatte beim letzten TÜV noch gar keine Betriebserlaubnis für die S, die gabs anfangs nur für die X. Aber wirklich, wen interessiert sowas heutzutage; bei so Standardsachen wie Scheibe, Lenker usw. würde es mich stark wundern, wenn da überhaupt jemand draufschaut. Beim zweiten Prüfer haste es ja dann richtig gemacht, einfach nichts sagen. Wichtig sind denen Bremsen, Auspuff, Licht, vielleicht noch die Kette, aber das ganze Anbaugedöns..

  • #12

    Ich habe die 25 mm RiseUp Lenkerböcke kurz nach dem Kauf montiert und sie bei der Dekra eintragen lassen. Das die NC im Teilegutachten nicht aufgeführt war, hat den Prüfer nicht im geringsten gestört. Er hat sich alles genau angesehen, die Züge uind Kabel überprüft und eine kleine Probefahrt gemacht. Hat 10 Minuten gedauert und 36 Euro gekostet.

  • #13

    Hab an meiner S auch die SW-Motech Teile dran, in meinem Zettel stehen da gefühlte 1Mio Mopeds drin, nur nicht die NC750S, weil die Liste aus Anno Domini 1860 ist :shock:
    Muss bei Gelegenheit mal schauen, ob die endlich ergänzt ist.


    Aber zum Glück wollte das noch niemand wissen. Bei den Lenkererhöhungen ist das Ganze ja Eh bescheuert, entscheidend ist ja dass der Lenkerdurchmesser passt. Dass die Kabel und Schläuche nicht scheuern/zu kurz sind, muss man ja beim Anbau darauf achten.


    Die Rennleitung interessiert sich in der Regel mehr für laute Abgasanlagen als für Scheiben oder Klötzchen. Als ich mal in einer allgemeinen Kontrolle drin war meinte der Polizist zu mir: "Für Ihre Scheibe brauchen Sie eine ABE!" Ich: "Ja, weiß ich, muss ich raus suchen, ist unterm Sozius-Sitz." Er: "Schon OK, wollte es nur erwähnt haben"

  • #14

    Bei Umbaumaßnahmen gilt:


    Ein Prüfzeugnis muss her.
    1. Teile-ABE, ABE ist mitzuführen
    2. E-Prüfzeichen, ist auf dem Teil drauf (gelasert oder genietetes Schild)
    3. Teile-Gutachten, welches immer auch eine Anbauabnahme (die was kostet) durch eine Prüfststelle (TÜV u.a.) zusätzlich benötigt.
    Gutachten und Bestätigung der Anbauabnahme sind mitzuführen.


    @ Andy
    IMHO hat zunächst Dein Vorbesitzer die Anbauabnahme verpennt, denn sonst wäre das Problem schon eher ans Tageslicht gekommen. Über die Pflicht muss er sich selbst informieren.


    Eine Eintragung muss übrigens nicht immer erfolgen.


    https://www.tuev-sued.de/uploa…nderungen-am-fahrzeug.pdf


    LIGULIZUG


    Andreas

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