ZitatAlles anzeigenDas Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.
Dieses Urteil ist aus dem Jahre 1973 und wird seit 1990 von dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag gestützt. Das Dritte Reich (Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches) ist mit der Niederlage im Zweiten Weltkrieg im Jahre 1945 untergegangen, das heißt „institutionell zusammengebrochen“. Es besitzt keine ausführenden Organe. Eine Reaktivierung des Staates in den Grenzen des dritten Reiches ist aufgrund der UN-Charta auch nicht mehr durchsetzbar.