Kennzeichenbeleuchtung

  • #1

    Huhu zusammen,


    ich wurde heute von der Polizei angehalten, weil ich eine "zu blaue" Kennzeichenbeleuchtung habe. :think:


    Nun, ich habe das Motorrad so wie es ist beim HH gekauft (Mai 2014, gebraucht),
    der Vorbesitzer hat die Rückleuchte durch eine LED leuchte ersetzt, sieht eig ganz schick aus.


    Meine eigentliche Frage:
    Meint ihr, es lohnt sich den HH zu Fragen ob er mir das aus Kulanz umbaut?
    Oder muss er das nicht? Oder hätte ich das beim Kauf prüfen müssen?

  • #2

    Was soll das denn heißen? Zu blau!
    Mußt Du Dein Bike bei der Polizei wieder vorführen?
    Ich würde einfach mal beim TÜV nachfragen, ob die Beleuchtung den Vorschriften entspricht.

    :laughing-rolling:
    Sigi
    -- Member of GDZR --
    ----
    Biking is poetry in motion

  • #4

    Wenn ich das richtig erkennen kann, hat dein Rücklicht eine ECE-Nr. (in deinem Fall in den Niederlanden zugelassen), d.h. sie ist im Rahmen der EU-Verordnungen für den europäischen Markt freigegeben! Es gibt LED-Leuchten ohne Zulassung, da findest du eben auch keine e-Nr. drauf (oder sie ist gefälscht und so drauf gedruckt...).


    Wenn du in Erfahrung bringen kannst, welches Teil das ist, was da verbaut wurde und den Hersteller ganz eindeutig zuordnen kannst, dann würde ich bei der Polizei Widerspruch einlegen und dir die 10 Euro zurückholen. Allerdings wäre der Schriftverkehr für 10 Euro ziemlich aufwendig und du müßtest u.U. auch nachweisen, dass nichts nachträglich dran verändert wurde (hellere LEDs eingelötet)... Normalerweise hättest du ein nicht StVO-zugelassenes Teil verbaut, auch noch ein Lichtelement, das Sicherheitsrelevant ist. Deine Betriebserlaubnis wäre damit erloschen und du hättest das Moped stehen lassen müssen. So waren die Jungs wohl nur auf nen flotten Zehner aus würde ich mal sagen... ;)

  • #5


    Er hat die E nummer auch geprüft (hat ca. 10 min gedauert) und danach nichts mehr dazu gesagt. :roll:


    Die 10 € sind mir eig nicht so wichtig, er hat sich auch nochmal abgesichert indem er den Winkel vom Kennzeichen gemessen hat (der natürlich nicht gestimmt hat, weil mir mal ein fahrrad hinten rein gefahren ist und ich es per Hand zurück gebogen hab).


    Dafür hätte ich die 10 € wahrscheinlich auch zahlen müssen ;)



    Dann werde ich wohl das erstmal so lassen und hoffen dass die nächste Streife keine Farbschwäche hat.


    Werde dann die nächsten Tage mal zum TÜV gurken und das mal prüfen lassen.

  • #7

    das e-Prüfzeichen sagt das die Rückleuchte zwar zugelassen ist. Aber anhand der Bilder ist nicht zu erkennen, ob dort ein Reflektor in der Rückleuchte ist. Sofern dies nicht der Fall ist, wurde wahrscheinlich nicht die Kennzeichenleuchte sondern das Rücklicht (ohne Refelktor moniert) mit 10 € verwarnt.


    Aber nichts genaues weiß man nicht.


    Vile Grüße Nico

  • #8

    Stimmt, Volker. Das L wäre Pflicht.


    Aber hier scheint es eine kombinierte Leuchte zu sein, d.h. Rückleuchte ist gleichzeitig Kennzeichenleucht. Für dir Rückleuchte brauchste das "R" und das ist dran. Ob dann eine Pflicht zur gleichzeiten Angabe des "L" besteht, weiß ich nicht. Der Text der ECE-Regelung ist da nicht sehr genau... Kombinierte leuchten sind ein Sonderfall.

  • #9

    Ja ist eine kombinierte Leuchte. Das hat den Freund und Helfer aber nicht interessiert, ihm gings nur um die Lichtfarbe :)


    Ich solle nur dafür sorgen, dass sie schön weiß leuchtet, hat er mir dann auch an seinem Polizeiauto gezeigt, wie toll seine Leuchte leuchtet^^


    edit: Unterhalb des Kennzeichens befinden sich Reflektoren.


    :whistle:
    Meint ihr, für den Fall dass ich eine andere dran bauen muss, das der HH für die Kosten aufkommt?

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