Keine „Gelben Engel“ im Ausland
Wer einen Auslandschutzbrief abgeschlossen hat, dem kann eine Autopanne nichts anhaben. Im Prinzip richtig – doch es gibt einen wichtigen Grundsatz, der sich von den Schutzbriefen im Inland unterscheidet: Im Ausland haftet der Versicherer grundsätzlich nicht für die Pannenhilfe. Denn dort eilen keine „Gelben Engel“ zur Hilfe, sondern lediglich Dienstleister, die in keinem Vertragsverhältnis zum Versicherer stehen. Auf gut deutsch: die „Gelben Engel“ im Ausland sind eben keine „Gelben Engel“!
ttp://www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/servicezeit/sendungen/adac404.html