Helmkameras auch betroffen ?
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#3 Zitat von onkelferdlNa da hast du ja ein Fass aufgemacht (wenn ich die Kommentare unter dem Artikel so lese...)
Antwort 32 kommt meiner Meinung schon mal nah. (So kürzt man endloses IPhone Getippel ab :D)
Damit kann ICH das Urteil schon nachvollziehen
ganz meine Meinung!
Kommentar 36 und 59 sind auch noch gutSonnige Grüße vom Bodensee
Matze
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#5 Zitat von MaksSo wie ich das Urteil verstanden habe, ist das Aufzeichnen grundsätzlich nicht verboten, solange das Material nicht veröffentlicht wird.
Das betrifft nachwievor auch Fotos.
Ja, genauso ist es wohl. Ich hätte da schon ein Problem, wenn Hinz und Kunz Jagd auf Verkehrssünderlein (bin ich ja hie und da mal ) macht und mit ihren tollen Aufnahmen genüßlich zur Obrigkeit latschen und mir Strafzettel anzetteln. Da war das Denunziantentum der Blockwarte noch harmlos, als was da auf uns zukäme. Wenn ich bedenke, wie viele Verkehrserzieher jetzt schon auf den Straßen unterwegs sind und die dann auch noch die Vidcam für sich entdecken - dann gute Nacht oder prost Mahlzeit.
Jetzt kann man natürlich einwenden (irgendeiner hätte es mit Sicherheit geschrieben ) dann fahr halt gesetzeskonform (die das einwenden tun dies sicher auch penibel genau), aber dann steig ich auf Rollator um - das macht dann mehr Spass.
Also für den Privatgebrauch kann jeder sein Video gerne drehen, ggf. auch einem privaten Kreis zur Verfügung stellen, aber eben nicht der breiten Öffentlichkeit. Das ist eben das Wesen von Datenschutz und Aufgabe der Datenschützer. Dass die Öffentlichkeit (Staat, Land, Stadt) da im großen Stil selbst etwas anderes vorlebt - dient ja nuuuur unserer Sicherheit. Wer's denn glaubt....
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#6 Man kann das so oder so sehen. Ich finde es grundsätzlich ok, Dashcams einzusetzen und die Videos bei einem Unfall auch auszuwerten. Bei krass verkehrswidrigem Verhalten von anderen Verkehrsteilnehmern finde ich es natürlich auch berechtigt, das Bildmaterial der Polizei zu übergeben. Aber wie gesagt, da muss es schon echt krass sein. Z.B. wenn ein Dosenfahrer sich mal wieder überlegt, meinen SH auf der Autobahn bei 120 km/h auf der gleichen Spur zu überholen und einen Sicherheitsabstand von 0.5cm als ausreichend empfindet.
Wenn natürlich ein Rollerfahrer sich bei Rot an der Ampel nach vorne pirscht, ist dies kein Grund, den armen Rollerfahrer gleich der Polizei mitzuteilen
Beste Grüße,
henry -
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#9 Zitat von MaksSo wie ich das Urteil verstanden habe, ist das Aufzeichnen grundsätzlich nicht verboten, solange das Material nicht veröffentlicht wird.
Das betrifft nachwievor auch Fotos.
Das wird noch folgen, da wie so oft viele der Meinung sein werde, sich an die Freiheiten, die NOCH gewährt werden, nicht zu halten und diese zu überziehen. Das vermehrte Treten der Rechte am eigenen Bild halte ich aus datenschutzrechtlicher Sicht schon jetzt für sehr bedenklich.
Ich kann das Urteil also sehr wohl nachvollziehen und finde bei den meisten die Ausrede, die Kamera ja nur mitlaufen zu lassen, weil man dann im Falle eines Unfalls einen Beweis hat, nur vorgeschoben.
Die Beschuldigung anderer wegen Bagatelldelikten wird besonders in unserem Land, in dem ganz offensichtlich noch viele kleine Blockwarte leben, mit der Verbreitung von Dashcams überhand nehmen.Reicht doch schon, dass man am Tag mehrmals unbeabsichtigt und vor allem ungefragt auf Fotos Dritter kommt, weil heute jeder alles mit Handy und großen Speichermedien fotografieren muss.
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