Die hohe Version N20009 ist explizit aufgeführt.
Im ABE heißt es unter Punkt 4
4. Prüfung des Anbaus
Eine Anbauabnahme der Windschilder durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr wird nicht für erforderlich gehalten.
Muß man die Scheibe eintragen oder reicht es eine Kopie mitzuführen ?