Als Hobbyfotograf würde ich mich schämen ...

  • #11


    Eins sage ich dir: ich wäre der Letzte der das bezahlt wenn man nicht erkennt.



    P.S.: ein Glück, dass sie uns beide gestern nicht geblitzt bzw. gelasert haben... You know :shhh:

  • #12


    Hallo Matthias,
    die Devise stammt aber nicht von mir. Innerhalb geschlossener Ortschaften versuche ich mich immer an die StVO zu halten, speziell in 30er und Verkehrsberuhigten Zonen. :naughty:
    Ausserhalb geschlossener Ortschaften las ich die NC schon mal fliegen. :mrgreen:

  • #13

    Das Punkte Konto füllt sich jetzt schneller. Immer daran denken, ab 21km/Std. gibt es einen Punkt. Nach 8 solcher Aktionen ist man Fußgänger. :)

  • #14


    Mit vorgestern hast du recht, das wäre teuer geworden :whistle:
    Ansonsten: nur ich fahre meine X und wenn ich was falsch gemacht habe (in diesem Fall halt gegen die Vorschriften verstossen) dann steh' ich auch dazu ;)

  • #15


    Ja, diese 21 sind fest in meinem Hirn verankert und ich versuche zumindest im punktefreien Bereich zu bleiben (ausser ich muss die Wirkung einer neuen Scheibe testen ... gelle Robin ? :whistle: ).
    Die 4-Wochen-Fussgänger-Erfahrung hab ich nämlich leider schon hinter mir :evil:

  • #16

    Volker, man hat mir zugetragen dass du diese Devise für deine Truppe in Bebra ausgegeben hast ;)
    Diese Strecke ist ein Teilstück zwischen zwei Ortschaften das auf 70 beschränkt ist, für mich nicht nachvollziehbar: gerade, ohne Aus- und Einfahrten.
    Werde mir die demnächst nochmal genauer anschauen, ob da irgendwas die 70 rechtfertigt ... auch wenn ich es nicht ändern kann :evil:

  • #17


    Löbliche Einstellung :P
    Wenn ich was falsch mache stehe ich auch dazu, wenn es aber (sollte es wirklich so an dieser Stelle sein) offensichtlich "Abzocke" ist bzw. ohne triftigen Grund geblitzt wird, dann stelle ich mich quer.

  • #18

    Matthias Du bist ein Raser :mrgreen:

    Gute Einstellung Matthias :handgestures-thumbupright:


    Aber mach Dir nichts draus.
    Ich habe gestern von der Kantonspolizei Schwyz ein Schreiben mit einem "Übertretungsvorhalt" erhalten.
    Überschreiten der Höchstgeschwindigkiet ausserorts und auf Autostrassen.
    Das war auf der Autobahn Ingenbohl, Mositunnel in Fahrtrichtung Sisikon. 80 km/h sind dort erlaubt.


    Geschwindigkeitsüberschreitung 6 km/h


    Bussenbetrag: CHF 100,00, Devisenkurs 1,20, EUR 83,50


    Der Begriff "Raser" ist übrigens so im Schweizer Gesetz OBG definiert.
    Ich muss als Deutscher nicht zahlen, werde aber die Busse von 83,50 EUR trotzdem überweisen,
    sonst brauche ich mich dort mit meiner X nicht mehr blicken zu lassen und bei der nächsten Kontrolle
    kostet es mich das Dreifache oder sie beschlagnahmen gleich das Moped.


    Viele Grüße
    Harry

  • #19


    :o :o :o
    Um es mit Asterix zu sagen: die spinnen, die Schweizer :evil:


    Von dieser pauschalen Aussage sind selbstverständlich die sich hier im Forum tummelnden Schweizer ausgenommen :mrgreen:

  • #20

    Tja, die Eidgenossen kennen bei solchen Verkehrsübertretungen keinen Spaß. Drum fahr ich da auch immer sehr züchtig durch, wenn ich schon unbedingt muß. Für die Schweizer mit den deutlich höheren Verdiensten ist dies allerdings nicht so gravierend, wie's für den Deutschen mit jetzt dann 8,50 € Mindestlohn klingt. In der Schweiz haben die meines Wissens erst 22 € Mindestlohn abgelehnt. Trotzdem ist er in einigen Kantonen bei 21 €.


    Vielleicht könnt ihr Schweizer das mal genauer erklären...

    Soichane Sechse wia uns Fünfe gibt's koane Viere, weil mia Drei de zwoa Oanzig'n san


    Historie: Pantheon 125 2T (31' km) und Beverly 125 (44' km), MP3 400 LT (64' km)

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