Kürzlich hat der BGH ja ein Urteil gefällt, nach dem Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind und rückwirkend zurückgezahlt werden müssen.
(siehe z.B. hier: http://www.n-tv.de/ratgeber/BG…ssig-article12821306.html)
Ich bin juristisch nicht besonders bewandert und frage mich, ob die 239€ "Werbungskosten", die ich gezahlt habe um die 50/50 Finanzierung zu erhalten, davon betroffen sind.
Kennt sich damit jemand aus?