Urteil zu Kreditbearbeitungsgebühren u. Fahrzeugfinanzierung

  • #1

    Kürzlich hat der BGH ja ein Urteil gefällt, nach dem Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind und rückwirkend zurückgezahlt werden müssen.


    (siehe z.B. hier: http://www.n-tv.de/ratgeber/BG…ssig-article12821306.html)


    Ich bin juristisch nicht besonders bewandert und frage mich, ob die 239€ "Werbungskosten", die ich gezahlt habe um die 50/50 Finanzierung zu erhalten, davon betroffen sind.


    Kennt sich damit jemand aus?

  • #2

    Wenn du deine Wartung und Reparatur wo anders machst, kann man es versuchen. Falls nicht holt er sich das Geld bestimmt doppelt wieder von Dir.

  • #3


    Die Beziehung zu meinem Händler ist ja ein eigenes Thema, ich habe hier ja zunächst eine juristische Frage.

  • #4


    Hi,


    was steht denn im Vertrag? ... wenn es eine Kreditbearbeitungsgebühr ist ... klar dann trifft das hier zu. aber wenn der Hondahändler das als Bearbeitungs und 'Vermittlungsgebühr' verkauft .... dann eher nicht .... aber nix genaues weiss ich. Nur mal so als neugierde: wie siht denn der Passus im Vertrag aus?


    Gruß Joerg

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