ActionCam Verbot?
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#6 Man stelle sich vor , wenn jeder im Auto den Anderen filmen würde.
Gerade in diesem Land voller Denunzianten würde dies das komplette Rechtssystem überlasten. Der Vordermann fährt noch bei Rot -> Anzeige, man wird im Überholverbot überholt -> Anzeige,. Wenn dann noch diese Videos als Beweismittel zugelassen werden... na holla die Waldfee.
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#7 Hallo zusammen,
ich sehe das aus zwei grundsätzlich verschiedenen Perspektiven:
1. Dokumentation
Wenn man eine große Tour durch grandiose Landschaften macht, dann ist es oft ein Genuß, im Nachhinein allein, mit Freunden oder der Familie einen Tourfilm sehen zu können und die schönsten Augenblicke und Aussichten nochmal Revue passieren zu lassen. Wie könnte man besser zu solchen Filmen kommen als mit einer Dashcam?2. Datenschutz
Als praktizierender Datenschützer frage ich mich schon lange, wann endlich das Verbot der generellen Nutzung von Dashcams im Straßenverkehr kommt. Da sie ja nicht nur zur Tourendokumentation, sondern auch zur persönlichen Verkehrsüberwachung genutzt werden kann, verstößt sie dann doch bestimmt in etlichen Fällen sowohl gegen die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes als auch gegen die Regelungen des KunstUrhG, das, obwohl schon verdammt alt (1907), so doch noch immer gültig, das Recht am eigenen Bild regelt.Nicht, dass ich nun einer der Verfechter des Verbots wäre. Ich selbst halte eine Dashcam für ein tolles Teil, das richtig eingesetzt, unvergessliche Momente und Zeitspannen für spätere schöne Momente der Erinnerns zur Verfügung stellt.
Ich sehe aber auch die Einwände derer, die schon jetzt befürchten, dass man sie zunehmend zur Überwachung während einer Fahrt einsetzt, um im Falle eines Falles Beweise (wofür auch immer) zu bekommen, als durchaus berechtigt an. In einem Land wie dem unseren, in dem so viele Menschen leben, die scheinbar Privatprozesse zum Zeitvertreib ausfechten, ist solch ein Instrument nicht ungefährlich.
Nachdem das Sammeln von Daten ohne Grund mehrfach und in aktuell letzter Instanz auch von der EU eine Abfuhr erteilt bekommen hat, taucht hier nun eine Möglichkeit des privatisierten Sammelns auf.Ich denke, dass der Schritt des generellen Verbotes sicher der einfachste, aber der falsche Weg ist. Ein alleiniger Appell an den gesunden Menschenverstand wird aber in einigen Fällen nicht ausreichen. Allerdings könnte das Verbot der Verwendung der privaten Dashcam-Aufnahmen zu Beweiszwecken sicher viel Zündstoff aus dieser Diskussion nehmen. Und die Regelungen des BDSG und des KunstUrhG gelten ja sowieso auch bei dieser Verwendung.
Eine Regelung, die alle zufriedenstellt, scheint mir auch in diesem Fall nicht möglich. Aber man sollte dieses Thema nicht überbewerten und auch nicht zu hoch spielen. Einige grundlegende Vorschriften im Vorfeld könnten aber die irgendwann mal möglicherweise auftauchende Brisanz des Themas aber sicher schon von vorn herein im Keim ersticken.
Ich bin auf die weitere Entwicklung dieses Themas sehr gespannt.
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#8 Zitat von PilzpfanneMan stelle sich vor , wenn jeder im Auto den Anderen filmen würde.
Gerade in diesem Land voller Denunzianten würde dies das komplette Rechtssystem überlasten. Der Vordermann fährt noch bei Rot -> Anzeige, man wird im Überholverbot überholt -> Anzeige,. Wenn dann noch diese Videos als Beweismittel zugelassen werden... na holla die Waldfee.Danke Maddin,
an die offensive Nutzung habe ich noch gar nicht gedacht. Warum man diese Möglichkeit zur Schaffung von Arbeitsplätzen aber trotzdem ungenutzt lässt? Vielleicht haben sie ja doch noch eine Spur Fingerspitzengefühl und die unsäglichen Folgen von Demagogie und Denunziantentum nicht ganz vergessen.
VG Klaus -
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