Auspufftest Motorrad News Mai

  • #61

    Was den Kampf mit Versicherungen angeht, ist das wohl so, aber die BE erlischt im vorliegenden Fall nicht!

  • #62

    Mit vorliegendem Fall meinst du den Auspuff von der 700er an der 750er oder generell keine Zulassung von nem Auspuff und es erlischt die BE nicht? Danke fürs aufklären, will ich für mich schon wissen.

    Ex NC 700 X DCT rein manuell über 20tkm: 3,5 l (max Verbr 3,7 l/min 3,1 l)
    AT DCT S1 Modus: Schnitt über 14tkm: 4,6 l (max 5,4l/min 4,2l)
    Längste Tagestour: 624 km

  • #63

    Moin,


    mit erloschener BE kein VS Schutz.


    Obs raus kommt oder nicht, dass muß jeder selbst verantworten.


    Ich weiß nur, daß ein Zitronenfalter keine Zitronen faltet.


    Noch ein Fakt ist, daß bei Dämmerung am Abend zunehmend mit Dunkelheit zu rechnen ist.


    salomonische Grüße,


    Roger

    Wenn es zum heulen nicht reicht, lächeln!


    Member of NOTHING


    XS400,XS750,DR400,XZ550,XT600,XT500,XT500S,R80G/S,XJ900S,XL500R,VF1000F,KLR250,XJ600,XJ900S,Vision110,NC700X,XT1200Z

  • #64

    Ja, ich meine den vorliegenden Fall: Auspuff für die 700er an der 750er. Die BE erlischt u. a., wenn sich Geräusch und/oder Abgas verschlechtern - hier also nicht der Fall!

  • #65


    ich bzw. mein händler hat auch den ixil topf von der 700er an meine 750er geschraubt.
    er meinte keine probleme,jetzt warte ich bis das gutachten von ixil ende april kommt.
    (aussage von ixil)
    und die sache ist erledigt.
    und ohne db killer fahr ich eh nicht.

  • #66


    OT. Wer glaubt das ein Zitronenfalter Zitronen faltet - der glaubt auch, daß ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet

    Gruß uss Kölle, Pitter


    Lerne aus der Vergangenheit
    et hät noch immer jot jejange
    (es ist noch immer gut gegangen)

  • #67


    Verzeihung, aber das ist glaube ich falsch.


    "§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden." http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis


    Ein für das Fahrzeug nicht zugelassener Endschalldämpfer dürfte, so blöd das auch erscheinen mag, diese Bedingung erfüllen.
    Du sprichst von Abs. 2, in dem geht es um die Abgaswerte/Geräuschverhalten.


    Sobald ein Verschulden und Personenschaden vorliegt, kannst Du dann einpacken. Sorry, aber das hat nix mit langweiliger Gesetzeskonformität zu tun.
    Kann jeder selber halten, wie er will. Ich würde bloss wegen besserer Optik/Sound jedenfalls nicht meinen Versicherungsschutz auf's Spiel setzen.


    Gruß,
    Florian.

  • #69


    Ich würde mal davon ausgehen, dass der sowieso bald eine ABE bekommt, deshalb ist das natürlich Tüpflischisserei, das ist mir schon klar ...


    Gruß,
    Florian.

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