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#65 Zitat von bike-didiJa, ich meine den vorliegenden Fall: Auspuff für die 700er an der 750er. Die BE erlischt u. a., wenn sich Geräusch und/oder Abgas verschlechtern - hier also nicht der Fall!
ich bzw. mein händler hat auch den ixil topf von der 700er an meine 750er geschraubt.
er meinte keine probleme,jetzt warte ich bis das gutachten von ixil ende april kommt.
(aussage von ixil)
und die sache ist erledigt.
und ohne db killer fahr ich eh nicht. -
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#67 Zitat von bike-didiWas den Kampf mit Versicherungen angeht, ist das wohl so, aber die BE erlischt im vorliegenden Fall nicht!
Verzeihung, aber das ist glaube ich falsch.
"§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden." http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis
Ein für das Fahrzeug nicht zugelassener Endschalldämpfer dürfte, so blöd das auch erscheinen mag, diese Bedingung erfüllen.
Du sprichst von Abs. 2, in dem geht es um die Abgaswerte/Geräuschverhalten.Sobald ein Verschulden und Personenschaden vorliegt, kannst Du dann einpacken. Sorry, aber das hat nix mit langweiliger Gesetzeskonformität zu tun.
Kann jeder selber halten, wie er will. Ich würde bloss wegen besserer Optik/Sound jedenfalls nicht meinen Versicherungsschutz auf's Spiel setzen.Gruß,
Florian. -
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#70 Das glaube ich eher nicht weil neue pötte raus kommen steht auf der hp. Könnte also sein das nur der neue für die 750 dann ist. http://www.leovince.de/
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