Z6 statt Z8

  • #1

    Guten Abend,
    Ich hab mir eben einen neuen Reifen draufziehen lassen.
    Allerdings hab ich eben gesehen das Er mir einen Z6 draufgemacht hat
    Jetzt sieht es im Moment aus, dass ich vorne einen Z8 drauf habe, und hinten einen Z6.


    Meine Frage wäre nun , muss ich mir in der hinsicht Gedanken machen, wegen Mischbereifung usw ? :oops:


    MfG Mendietta

  • #2


    Gedanken machen nicht, hinfahren und einen richtigen Hinterreifen verlangen. Der Z 6 ist für die Maschine nicht zugelassen, erst recht nicht in der Kombi mit einem Z 8 vorne.
    Vorn musst Du einen Z 8 in E oder M Kennung haben, nur der ist zugelassen.
    guckst Du :
    http://www.metzeler.com/site/t…rvice/no-fitment-pdf.html

  • #3

    Mischbereifung ist beim Motorrad angeblich nicht zugelassen. Bike Didi ist da zwar anderer Meinung, aber ich habe es für mich auch noch nicht endgültig klären können.

  • #4

    Mischbereifung hin oder her...
    aber Fakt ist, der Z6 hat keine Freigabe für die NC...so was darf eine Werkstatt nicht einfach draufziehen, nur weil das gerade noch auf Lager ist.


    Hinfahren und Z8 verlangen, und nur den Aufpreis für die Differenz des Reifenpreises zahlen :ugeek:

    ---- Member of GDZR ----




    Aktuell ham se mir meine Signatur entzogen...Ich bin der Einzige aufm NC Treffen der mit Knut Telefoniert hat

  • #5

    Ich bin auch Didis Meinung, einige Reifen sind mischbar.
    Bei BT 020 und 021 bin ich mir zB. sicher, glaube sogar beide mit dem 023. ;)

  • #8

    also den Z6 hatte er schon extra bestellt -,-*


    Bin anschließend wieder hin, hab ihm das erklärt, jetzt bekomme ich morgen bescheid wie weiter verfahren wird...


    Fakt ist ja das der Z6 im allgemeinen nicht zulässig ist ...


    mein " Plan " wäre jetzt: ich lass die Maschine bei Ihm stehen, zahle jedeglich den Aufpreis auf den Z8 und er montiert ihn ohne Wiederworte drauf :snooty:


    dann mal gut glück oder ?! :oops:

  • #9


    Defintiv nein,
    Mischbereifung bedeutet in der Fachsprache von uns Gummiknetern : "Reifen verschiedener Hersteller".


    so kann bei vielen Motorrädern zum Beispiel der Roadsmart mit dem Roadsmart 2 , der Michelin Power mit dem Power 2 CT,
    der Z6 mit dem Z8 oder der Bt 021 mit dem BT 023 kombiniert werden, aber eine legale Genehmigung zwei verschiedene Reifenfirmen zu fahren ist bei den wenigsten Motorrädern gestattet.
    Außerdem muss diese Kombination in einer Freigabe ( Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers ) dokumentiert werden.
    So ist es jedenfalls bei uns in der BRD, andere Länder sehen das etwas lockerer.


    Im Gegensatz dazu ist die Reifenbindung beim PKW komplett vom Tisch. Hier darf ich 4 verschiedene Reifen fahren, sogar Sommer und Winterreifen gemischt.

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