Neulich am Straßenrand: Polizei stoppt Motorradfahrer

  • #21

    Moin moin!



    So weit braucht man heutzutage gar nicht mehr gehen. Dafür gibt es entsprechende Gutachter und bestenfalls hat die betreffende Behörde eigene zertifizierte Abteilungen (oder wie sie sich in ihren Organisationsmodellen auch immer nennen mögen), die solche Gutachten erstellen können und auch vor Gericht standhalten.


    Und um das nochmal klarzustellen, wir reden hier nicht mehr über eine normale Ordnungswidrigkeit. Hier steht eine Verkehrsstraftat im Raum, zumindest der Belehrung des Beamten zufolge. Nur um diese Annahme und welche polizeilichen Maßnahmen da möglich wären, habe ich gesprochen. Was am Ende dabei raus kommt, liegt nicht mehr in den Händen des Beamten. Selbstverständlich kann das am Ende auch in einer Einstellung münden oder auch nicht.


    Würden wir uns in einem normalen Ordnungswidrigkeitenverfahren bewegen, dann hättest du 100%ig recht. Dann wäre eine Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht mehr gegeben. Dennoch könntest du dich erstmal nicht dagegen wehren (also vor Ort, Rechtsanwälte haben für so etwas aber immer offene Ohren ;) ), wenn der Beamte dir die Kamera abnehmen möchte. Das Problem hat dann aber der Beamte, denn je nachdem wie seine Maßnahme gewertet wird, kann das bis zu einem Disziplinarverfahren führen. Und so etwas macht sich definitiv nicht gut in einer Dienstakte, denn das kann weitreichende Folgen haben.


    Eines möchte ich aber auch noch zu bedenken geben. Die Länder können dort, wo sie Unfallschwerpunkte feststellen oder Schwerpunkte, wo in besonders hohem Maße rechtswidriges Verhalten festgestellt wird, besondere Maßnahmen treffen. In Bayern zB, auch an einer bekannten und sehr kurvenreichen Strecke, hat man beschlossen, dass ein "Du! Du! Du! + Bußgeld" nicht mehr ausreichend ist. Noch vor Ort werden die Motorräder sichergestellt und können zwei bis drei Tage später wieder abgeholt werden. Ein Bericht darüber ist auf Youtube zu finden. Vielleicht hat ja jemand den Link dazu? Ansonsten guck ich auch nochmal ob ich den Bericht finde.


    Gruß
    Halla


    Edit sagt:
    Hier geht es zu dem Bericht
    Keine Ahnung wie aktuell das noch ist, soll nur grundsätzlich zeigen was möglich ist.

  • #23


    Ich möchte hier auf gar nichts eingehen. Ausser auf G'schmäckle. ;) Sonsch isch s nedd schwäbisch. :naughty:

    Nicht der Fahrer findet sein Motorrad, sondern das Motorrad seinen Fahrer.

  • #24

    Selbst bei solchen Leuten wie dem Rekordraser hier vorletztes Jahr hieß es lapidar, man könne nicht viel machen, es sei ja nur eine OWI. Erlaubte 100, er wurde mit 291 gemessen (alter 7er, wohl V12, mit deaktiviertem Tempobegrenzer).

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