Ich bin bei einem Händler auf folgende Besonderheit des A2 Führerscheins aufmerksam gemacht worden:
Auszug aus der A2 Regelung:
Der im Volksmund so genannte Stufenführerschein, im offiziellen Sprachgebrauch die Fahrerlaubnis der Klasse A2, berechtigt künftig zum Fahren von Motorrädern bis 35 kW/48 PS bei einem Mindestleistungsgewicht von 0,2 kW/kg. Bei Ausnutzung der Leistungsgrenze muss ein Motorrad also mindestens 175 kg wiegen. Bisher waren es 25 kW/34 PS bei weniger günstigem Leistungsgewicht. Die Bestimmung, nach der Motorräder nur um die Hälfte ihrer offenen Leistung gedrosselt werden und damit maximal 70 kW stark sein dürfen, um A2-konform zu sein, schreibt die EU zwar als verbindlich vor, sie wurde jedoch nicht in deutsches Recht umgesetzt.
Das würde bedeuten, dass eine gedrosselte Maschine (offene Leistung über 70 kW) in Deutschland mit dem A2 Führerschein bewegt werden darf, wenn ich damit Touren in unsere EU Nachbarländer vornehmen möchte diese Maschinen nicht mit unserer A2 Regelung gefahren werden dürfen.