Besonderheit des A2 Führerscheins

  • #1

    Ich bin bei einem Händler auf folgende Besonderheit des A2 Führerscheins aufmerksam gemacht worden:


    Auszug aus der A2 Regelung:


    Der im Volksmund so genannte Stufenführerschein, im offiziellen Sprachgebrauch die Fahrerlaubnis der Klasse A2, berechtigt künftig zum Fahren von Motorrädern bis 35 kW/48 PS bei einem Mindestleistungsgewicht von 0,2 kW/kg. Bei Ausnutzung der Leistungsgrenze muss ein Motorrad also mindestens 175 kg wiegen. Bisher waren es 25 kW/34 PS bei weniger günstigem Leistungsgewicht. Die Bestimmung, nach der Motorräder nur um die Hälfte ihrer offenen Leistung gedrosselt werden und damit maximal 70 kW stark sein dürfen, um A2-konform zu sein, schreibt die EU zwar als verbindlich vor, sie wurde jedoch nicht in deutsches Recht umgesetzt.


    Das würde bedeuten, dass eine gedrosselte Maschine (offene Leistung über 70 kW) in Deutschland mit dem A2 Führerschein bewegt werden darf, wenn ich damit Touren in unsere EU Nachbarländer vornehmen möchte diese Maschinen nicht mit unserer A2 Regelung gefahren werden dürfen.

    Gruß FunBike77
    KTM Duke 690

  • #2

    Korrekt.
    Wie das in den anderen EU-Staaten gehandhabt wird ist aber wohl nicht eindeutig (soweit ich das bisher gelesen habe).
    Aber wenn es ganz blöd läuft könnte es Dir passieren, dass z.B. die französische Polizei Dich stoppt und Dir das Weiterfahren verbietet weil Du in Frankreich ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs bist bzw. Dein Motorrad halt nicht für diesen Führerschein zugelassen ist.

  • #3

    da gibts doch ein eindeutiges ...neee det stimmt nich !


    Wenn du ins Ausland mit einem Fahrzeug einreist das du hier berechtigterweise fahren darfst ist das in Ordnung und sie können gar nichts machen.
    Das Fahrzeug muss aber auch im Asuland zugelassen sein.


    Du darfst aber nicht auf das gleiche im Ausland zugelassene Fahrzeug umsteigen.


    Also .. dein Führerschein, dein dazu passendes Fahrzeug .... kein Problem.


    Musste mich zu dem Thema wegen LKW und Anhänger vor kurzem an ner Grenze dazu belehren lassen ;)


    Grüssle TOM

  • #4

    Ja deine Auslegung gefällt mir natürlich viel besser, aber wenn ich mich im Ausland bewege muss ich mich doch auch an deren Gesetze halten.


    Anderes Beispiel. Ich habe einen Anhänger und in Deutschland dazu eine 100 km/h Berechtigung, jetzt fahre ich damit rüber nach Holland, dort gibt es diese
    100 km/h Grenze nicht, es gilt dann auch für mich 80 km/h.


    Das wäre ja mal interessant von offizieller Seite was dazu zu hören......

    Gruß FunBike77
    KTM Duke 690

  • #5

    Das mit dem Anhänger habe ich selbst erlebt.


    ich als Österreicher darf in Österreich mit meinem Anhänger 100 km/h auf der Autobahn fahren.


    Hatte vor einiger Zeit ein Motorrad aus Deutschland abzuholen.


    Nichts Böse ahnend fuhr ich dann auf der Autobahn in Bayern ein klein wenig mehr als 100 (118).


    Wurde von der Polizei gestoppt, durfte 80 Euro zahlen, da ich ja nur 80 km/h fahren darf (die deutsche 100km/h Berechtigung ist in Österreich unbekannt) und ein Punkt in Flensburg wurde auch gemacht, was immer das auch heißt.

  • #6

    Das ist ja auch geil, Du sammelst dann auch Punkte als Österreicher in Flensburg! :mrgreen:


    Ich habe gerade zu der Führerscheinregelung den TÜV angeschrieben, bin gespannt!

    Gruß FunBike77
    KTM Duke 690

  • #7


    Das verstehe ich nicht ganz.
    Heißt das, dass genau dieser Fahrzeugtyp mit dieser Leistung auch in dem bereisten Ausland zugelassen sein muss bzw. zugelassen werden könnte ?
    Dann stimmt aber wieder meine Aussage: denn ein von z.B. 100 PS auf 48 PS runtergedrosseltes Motorrad würde eben nicht im Ausland zugelassen werden, da ist die Grenze 96 PS.

  • #8

    Ich hatte mich bezüglich der Gültigkeit meines A2 Scheins in der Schweiz mal schlau gemacht. Nach gut einer Woche und unendlich viel Schriftverkehr war man dann in der Lage mir mitzuteilen, dass der Führerschein so anerkannt wird wie in dem Land, in dem er ausgestellt wurde. In der Schweiz kommt ja noch erschwerend hinzu, dass Fahranfänger dort aktuell sogar nur 34PS fahren dürfen. Das heißt, dass man in der Schweiz auf jedenfall mit allem fahren dürfte. Dann sollte das THEORETISCH in EU Ländern erst recht so sein, aber könnte natürlich auch sein, dass das zu einfach ist für unsere Bürokratie...


    lg
    Andy

  • #9

    @ matthifant


    da hab ich mich nach ziemlich widersprüchlich ausgedrückt.


    also ...


    Führerschein D - Passendes Fahrzeug in D zugelassen und alles ist in Ordnung
    Führerschein D - Gleiches Fahrzeug von vorher nicht in D zugelassen ist nicht in Ordnung


    Ist zwar auch nicht logisch, wurde mir aber so erklärt.
    Ich bin einfach nicht Beamter genug um das wirklich zu verstehen.


    Grüssle TOM

  • #10

    Ah, O.K., also dann macht das für mich Sinn.


    Jetzt bleibt die akademische Frage:
    Führerschein in A: darf der dann in D eine auf 48 PS gedrosselte Fireblade fahren ? :mrgreen:

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