Besonderheit des A2 Führerscheins

  • #22


    Nicht wirklich.
    So wie ich das verstehe ist das laut EU-Recht sowieso nicht zulässig und wird in Deutschland abweichend gehandhabt da es nicht in nationales (also deutsches) Recht übernommen wurde.
    Imho also völlig in Ordnung wenn das in AT nicht zulässig ist.


    Mike

    Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut.


    Kotflügelverlängerung u. Hinterradabdeckung Bodystyle
    Bordsteckdose, SW-Motech Alu-Rack, T-Ray Topcase, Gabelprotektoren, Phillips NightVision H4

  • #23

    hi


    ich habe selber den Führerscheinklasse A2 und der reicht mir.
    Ich denke auch das der in der ganzen EU gilt, bin mir da aber nicht sicher, ich meine jeder kennt die verrückten gesetze der eu :D


    Wer allgemein mehr über die Neuheiten der Führerscheinklassen wissen will, kann ja hier vorbei schauen. Da ist alles übersichtlich aufgelistet und auch aktuell.


    Liebe Grüße Klimo

  • #24

    Hallo klimo.


    Die von dir verlinkte Seite muss einen Bug (Fehler) enthalten.


    Zitat zur Klasse A2:


    Maximale Motorleistung von weniger als 35 kW
    Leistung / Gewichtsverähltnis bis 0,2 kW/kg


    Damit würden alle A2 Inhaber, welche eine S oder X bewegen ohne gültigen Führerschein fahren, da die Motorleistung von Honda mit 35 kw angegeben wird.


    Berndte

  • #25

    Am Wochenende durfte ich die 690er Duke fahren. Der Besitzer meinte dann zu mir, dass man diese auch mit einem A2 Führerschein fahren darf... Erst habe ich ein wenig verdutzt geguckt, da die Duke ja 70PS hat.


    Nun lese ich auf der Internetseite von KTM:


    Wie passt das dann jetzt mit der Vorgabe von 35kW zusammen?

    Es grüßt der Maddin aus Meck-Pomm


    Freiheit ist und bleibt ein Privileg!

  • #26


    Es sind zwei Dinge: maximal 35 kW - bei mindestens 0,2 kW/kg.
    D. h. die 690er Duke muß trotzdem noch gedrosselt werden und die Kleinen sind nicht zu leicht...
    Viele Grüße
    Robert

  • #27

    Die Stellungnahme liest sich im ersten Moment irgendwie anders. Man kann, wenn man zwischen den Zeilen liest, aber eine Drosselung (verschiedene Mappings) reininterpretieren...


    Alles leicht verwirrend :think:

    Es grüßt der Maddin aus Meck-Pomm


    Freiheit ist und bleibt ein Privileg!

  • #28

    Ich denke, es handelt sich hier um die maximal zulässige Leistung / kg.
    Deshalb halte ich den Begriff "Mindestleistungsgewicht" eher für verwirrend als erklärend. :doh: ;)


    VG Klaus

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