Mit dem über 6 Jahre alten Motorrad jedes Jahr zum TÜV.

  • #1

    Das Europäische Parlament in Strassburg hat heute beschlossen das man mit Motorrädern die älter als 6 Jahre sind jährlich zum TÜV muss.
    Wieso dies genau Motorräder trifft ist die gute Frage. Mir ist nicht bekannt das vorallem bei Motorrädern die technischen Mängel statistisch so hoch sind.
    Ich gehe da eher ganz vom Gegenteil aus. Am Motorrad ist ja dann doch eher weniger Technik und wenn da Mängel sind wirkt sich das gleich so aus das der Fahrer diese idR. gern selbst beseitigt sieht.


    Ich frage mich eher, wieso muss man mit nem 50er Roller nicht zum TÜV? Da fahren teilweise Ronten rum ... mein lieber Herr Gesangsverein! :pray:
    Da sitzt dann Opa mit Lidl Helm und Schlappen aufm 10 Jahre alten Baumarktroller, zwischen den Beinen Eimer und Besenstil, hinten drauf ne selbstgebaute Kiste aus Sperrholz am Heckträger als Gepäcklösung für die Bierkiste ... alles schon gesehen. Da wäre eine Neuregelung sinnvoll gewesen. Aber das wird sich nicht ändern :lol:

  • #2

    Das hatten wir doch schon - in der BRD ist das nicht ratifiziert worden!

  • #4


    Habe ich nicht in meinem Wortschatz...wahrscheinlich ungünstiges Berufsfeld :o

    ---- Member of GDZR ----




    Aktuell ham se mir meine Signatur entzogen...Ich bin der Einzige aufm NC Treffen der mit Knut Telefoniert hat

  • #5

    Moin,


    wird in good old Germany nicht statt finden.


    klugscheißerische Grüße,


    Roger

    Wenn es zum heulen nicht reicht, lächeln!


    Member of NOTHING


    XS400,XS750,DR400,XZ550,XT600,XT500,XT500S,R80G/S,XJ900S,XL500R,VF1000F,KLR250,XJ600,XJ900S,Vision110,NC700X,XT1200Z

  • #6


    Das nur als Beispielquote. Ich meine nicht Roger speziell.
    Mir ist nur aufgefallen dass es schon witzig ist wie sich (zumindest kommt mir das so vor) besonders im Motorradbereich jeder aus der EU Rechstprechung das herauszieht was ihm/ihr gerade in den Kram passt. Man hört im Zusammenhang mit z.B. Anbauteilen immer wieder: Braucht laut EU Recht nicht...bla fasel.." "und "Eu Recht steht über Landesrecht..." oder "..und dann gilt das auch in Deutschland...."
    Und in anderen Fällen ist es dann plötzlich gar nicht mehr so klar dass das auch alles in Deutschland gilt.
    Wie ist es denn nun?


    Fragende Grüße,


    Mike

    Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut.


    Kotflügelverlängerung u. Hinterradabdeckung Bodystyle
    Bordsteckdose, SW-Motech Alu-Rack, T-Ray Topcase, Gabelprotektoren, Phillips NightVision H4

  • #7

    glückliche Deutsche,


    in old Austria muss jedes Mopped (alles mit zwei Rädern) jährlich zum TÜV.

  • #8


    Das würde ich so aber nicht unbedingt unterschreiben. Die berühmte "deutsche Gründlichkeit" zieht sich auch durch die gesamte StVo/StvZo.
    z.b. dürfen wir zwar zwei Bremsleuchten am Bike haben aber nur Achssymetrisch. (afaik) Heißt mein Topcase mit zwei links und rechts angebrachten Bremsleuchten darf ich nicht anschließen da ich ja mit dem normalen Bremslicht dann drei hätte. Hätte das TC nur eine Leuchte in der Mitte ginge das. Oder ich müßte die Originalleuchte abbauen (abkleben geht nicht das es dann nach defekten Bremslicht aussieht was nicht zulässig ist) damit ich wieder nur zwei Leuchten hätte. Die sind dann aber zu hoch und daher.......
    und so weiter und so fort.
    :P


    Mike

    Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut.


    Kotflügelverlängerung u. Hinterradabdeckung Bodystyle
    Bordsteckdose, SW-Motech Alu-Rack, T-Ray Topcase, Gabelprotektoren, Phillips NightVision H4

  • #9


    ad EU-Recht...
    Die Frage ist immer was genau die EU beschlossen hat und vor allem als was.


    Grundsätzlich ist zwischen Richtlinien und Verordnungen zu unterscheiden.


    Richtlinien werden direkt ohne Umsetzung im Nationalen Recht EU-weit gültig.
    Verordnungen müssen von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht übernommen werden (hier gibt es also Änderungsspielraum).
    (ACHTUNG: Es kann sein dass ich die beiden gerade verdreht habe!)


    Laienhaft ausgedrückt bedeutet das: Richtlinien sind überall immer gleich gültig.
    Verordnungen gelten nicht direkt, sind aber zu übernehmen. Passiert das binnen 6 monaten wo nicht, wird das einfach übernommen.


    Grundsätzlich ist EU-Recht immer als eine Art "mindestnorm" zu sehen. Erfundenes Beispiel: Lt. EU-Datensschutzrichtlinie ist es erlaub, dass Daten die der User auf einer Plattform wie facebook "halböffentlich" gemacht hat (also für einen eingeschrenkten Nutzerbereich publiziert) für Werbezwecke etc. weiterzuverwenden.
    In Österreich ist das also als Mindestnorm anzusehen, es ist aber legitim wenn in Ö festgelegt wird, dass dies nicht erlaubt ist ohne Zustimmung des betroffenen.


    Auf den aktuellen Fall übersetzt:
    EU kann sagen: Neufahrzeuge nach 3 Jahren, dann 2 Jahren, dann jährlich zum TÜV/Pickerlprüfstelle (in Ö gilt das übrigens so für PKW)
    Wenn Ö jetzt sagt: einspurig wie oben erwähnt jährlich, kein Problem genügt dem EU-Recht, ist nur schärfer was legitim ist
    Wenn D jetzt sagt: interessiert uns nicht, grundsätzlich nur alle 2 Jahre - Problem, genügt nicht EU-Recht, D müsste nachbessern oder EU-Recht würde eben nach Frist direkt gültig.


    Pickerltermin für meine X ist übrigens in der zweiten Julihälfte... bei mir steht schon die erste Überprüfung an... bin gespannt ob die Kleine irgendwelche macken hat ;)

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!