• #1

    Hallo zusammen,


    heute hat es mich erwischt, habe meinen ersten Punkt mit dem Motorrad eingefahren.


    Ortslage Schmidt (L218) Richtung Rurstausee-Schwammenauel.


    Im Ort fährt ein Wohnmobil und ein Biker vor mir.
    Am Ortsausgangsschild (stand auf der linke Straßenseite) überholen wir beide das Fahrzeug und geben Gas.


    Was ich nicht gesehen habe, unmittelbar hinter dem Ortsausgangsschild (ca. 2-3m dahinter) stand auf der rechten Straßenseite ein 50er Schild, dabei wurde ich von hinten mit 75Km/h angelasert und ca. 500m weiter standen dann die freundlichen Beamten mit der Kasse.


    Pech gehabt, 75Km/h abzüglich 3Km/h ergeben 22km/h zu viel. Also 1 Punkt in Flensburg plus Bußgeld, plus Bearbeitungsgebühr.


    Na ja, eigene Dummheit.
    Mich ärgert jedoch, dass dieses 50er-Schild nicht auch auf der linken Straßenseite stand, dann hätte ich es auch gesehen und entsprechend reagiert.


    Da ich auf den Führerschein angewiesen bin, wie die meisten von euch auch, versuche ich mich an die Geschwindigkeitsvorgaben zu halten und Punktefrei zu bleiben.


    Nun die Gretchenfrage:
    Muss eine Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaft auf beiden Straßenseiten beschildert werden? Es bestand kein Überholverbot und es gab keine durchgezogene Linie.

    Viele Grüße
    Garfield (Wilfried)


    MZ TS 250, BMW K 100, 2 x Honda Transalp 650, Honda Varadero SD02, BMW F800 GS

  • #3

    Ja, pro Seite eine Spur.

    Viele Grüße
    Garfield (Wilfried)


    MZ TS 250, BMW K 100, 2 x Honda Transalp 650, Honda Varadero SD02, BMW F800 GS

  • #6

    Nein, ich habe mich auch zur Sache nicht geäußert.


    Der Beamte (war sehr freundlich), meinte nur, dass ich in ca. 6-8 Wochen Post bekomme.

    Viele Grüße
    Garfield (Wilfried)


    MZ TS 250, BMW K 100, 2 x Honda Transalp 650, Honda Varadero SD02, BMW F800 GS

  • #7

    Hallo Wilfried,


    ich habe gerade mal kurz in "Juris" nachgesehen. Es gibt z.B. eine Entscheidung des AG Potsdam vom 25.2.2008, bei der einem PKW-Fahrer, der unwiderlegbar darlegen konnte wegen eines Überholvorganges ein am rechten Staßenrand stehendes Schild nicht gesehen zu haben, lediglich die Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt wurde, die er auch ohne Schild gehabt hätte (PKW Fahrer ging von 80 km/h aus, fuhr 101 und das für ihn nicht wahrnehmbare Schild erlaubte lediglich 60), also 21 km/h zu schnell. Da Du ja ohne das Verkehrszeichen wohl 100 hättest fahren dürfen und wg. des überholten Wohnmobiles unverschuldet nicht in der Lage warst, das Verkehrszeichen zu sehen kann ich mir vorstellen, dass Du ganz gute Karten hast Dich gegen den kommenden Bußgeldbescheid zu wehren.


    Wünsche Dir dabei viel Erfolg und halte uns mal auf dem laufenden.

  • #8

    Moin,


    ein Punkt ist ja noch nicht so schlimm.


    In zwei Jahren ist der ja wieder weg.


    Schade, das es Dich erwischt hat.


    blitzende Grüße


    Roger

    Wenn es zum heulen nicht reicht, lächeln!


    Member of NOTHING


    XS400,XS750,DR400,XZ550,XT600,XT500,XT500S,R80G/S,XJ900S,XL500R,VF1000F,KLR250,XJ600,XJ900S,Vision110,NC700X,XT1200Z

  • #9

    Erst mal vielen Dank für eure Infos,


    werde nun mal die Sache abwarten und dann über den Ausgang berichten.
    Wie gesagt, kann dies jedoch noch etliche Wocheen dauern.

    Viele Grüße
    Garfield (Wilfried)


    MZ TS 250, BMW K 100, 2 x Honda Transalp 650, Honda Varadero SD02, BMW F800 GS

  • #10

    Nein, nicht sagen du hast das was nicht gesehen, wir fahren wachsam und umsichtig!...Garfield 2, schreibe nur folgendes in deiner Stellungsnahme, das Verfahren wird dann eingestellt. :arrow:
    Ich erkenne kein ordnungswidriges Verhalten an.
    Begründung: Um das vor mir fahrende Wohnmobil, gefahrlos für mich und andere Verkehrsteilnehmer überholen zu können habe ich kurzfristig "nur für diesen Überholvorgang" die Geschwindigkeit erhöht. Es bestand kein Überholverbot, der Ortsausgang wurde bei Beginn meines Überholvorganges angezeigt und das vor mir fahrende Fahrzeug fuhr langsamer als die zulässige Geschwindigkeit.
    Zusatz: Das Überholen des Wohnmobils diente "insbesondere" auch meiner eigenen Sicherheit da rückwärtiger Verkehr sich unangenehm verdichtete Aufgrund des Wohnmobiles und ich mich dadurch als Zweiradfahrer gefährdet sah.
    Ich erwarte daher eine Einstellung des Busgeldverfahrens und werde gegebenfalls gegen einen Erlass klagen.......!


    Also Augen auf "Garfield" und immer wachsam sein, es wird selten so eng, das man keine Lücke findet. 8-)

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!