Aufhebung Geschwindigkeitsbegrenzung nach Kreuzung

  • #1

    Hallo
    Hatte heute eine kleine Diskussion, darum mal eine Frage in die Runde.
    Zu DDR Zeiten wurde mir gelehrt, das Geschwindigkeitsbegrenzungen nach Kreuzungen aufgehoben sind.
    Nach der Wende hieß es, Begrenzungen müssen durch ein Schild aufgehoben werden.


    Nun vertreten viele die Meinung, nach der Kreuzung können sie wieder Gas geben.
    Wie haltet ihr es mit dieser Regelung? :think:


    MfG

  • #2

    Ich gebe auch noch jeder Kreuzung Gas :mrgreen:


    aaaber


    eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt grundsätzlich solange bis sie wieder aufgehoben wird.


    Viele Grüße
    Harry

  • #3

    Ich bin ehrlich gesagt nicht ganz sicher aber meinem Verständnis nach ist es so:


    Die Begrenzung gilt für für die Straße in der sie steht.
    Das bedeutet ja wenn ich an eine Kreuzung komme und abbiege bin ich in einer anderen Straße, also gilt die Beschränkung nicht mehr.
    Andersherum gedacht komme ich aus der "anderen" Straße und biege auf die Straße mit der Beschränkung ein, kann ich nichts von der Beschränkung wissen, sie muss also neu ausgeschildert sein (So wie ja auch Beschränkungen auf der Autobahn nach jeder Auffahrt wiederholt angeschildert sind.).


    Daraus folgt für mich, dass praktisch an der Kreuzung Schluss ist, wenn sie weiter gilt müsste sie ja erneut ausgeschildert sein.


    ABER:
    Anders ist es bei geschwindigkeitsbeschränkten Zonen / den beliebten 30er Zonen.
    Die gilt bis sie aufgehoben ist, ist an allen Zufahrten zur Zone ausgeschrieben und bei allen Ausfahrten aufgehoben. So ist es bei uns auf dem Land oft mit Ortskernen.

  • #5

    Sind eh zu viele Schilder und meist stehen die wiederholt nach Kreuzungen.
    Am meisten nerft es aber wenn nach einer Begrenzungsaufhebung unmittelbar wieder ein Begrenzungsschild kommt, auch das ist mittlerweile fast überall die Regel. :character-spamcan:

  • #6

    Ich kann boardaholic nur rechtgeben.
    In der "Verkehrsrechtssprechstunde" des MDR wurde gesagt:


    Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird nur durch ein Aufhebungszeichen oder das Ortsein-/ausgangsschild aufgehoben.

    ________
    larsi1000

  • #7

    Also ich hab das in der Fahrschule so gelernt das nach einer Kreuzung die Begrenzung aufgehoben ist da wie Free-pf schon sagte die abbiegenden nichts von der Beschränkung wissen. In Köln und dem Bergischen gibt es zumindest kaum geschwindigkeitsaufhebende Schilder.

    Viele Grüße Dominik


  • #8

    Auf der Straße A ist seit 1 km 30 km/h vorgeschrieben, ich komme aus der Straße B (innerorts, keine Geschwindigkeitsbegrenzung) und biege in Straße A ein, woher soll ich nun wissen, dass dort eine Begrenzung 30 km/h vorgeschrieben ist?

  • #9


    Sehr gute Frage,schon mal passiert??

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!