Hallo
Hatte heute eine kleine Diskussion, darum mal eine Frage in die Runde.
Zu DDR Zeiten wurde mir gelehrt, das Geschwindigkeitsbegrenzungen nach Kreuzungen aufgehoben sind.
Nach der Wende hieß es, Begrenzungen müssen durch ein Schild aufgehoben werden.
Nun vertreten viele die Meinung, nach der Kreuzung können sie wieder Gas geben.
Wie haltet ihr es mit dieser Regelung?
MfG