Zitat von pauleAlles anzeigen
Die Polizei mit Ihren Beweisen sind auch nicht immer 100%,und lassen manche Verbrecher,Kinderschänder auf freien Fuß,das Rechtssystem hat viele Lücken.Wenn man zu 99,9% sicher wäre dass die Tat begangen wurde,egal was er getan hat,dann nicht Knast sondern denen ausliefern,denen er das an getan hat.
Es laufen viel zu viele Idioten draussen rum,härtere Strafen müssen her,absolut.
Sorry Paule, aber ich muß Dir widersprechen.
Unser Rechtssystem ist sicherlich eines der besten die es gibt. Es hat auch nicht wirklich viele Lücken, insbesondere keine Lücken die dazu führen, dass Kinderschänder etc nicht gefasst werden. Es gilt aber immer noch - und dies ist in einem Rechtsstaat absolut notwendig - der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Zu Recht darf bei uns niemand verurteilt werden, dessen Schuld nicht mit der hinreichenden Sicherheit bewiesen ist. Aus diesem Grund muß es der Rechtsstaat auch ertragen, wenn ein Verbrecher aus Mangel an Beweisen nicht verurteilt werden kann.
Andererseits werden eben auch relativ wenig Unschuldige zu Unrecht verurteilt und ich meine dass besser 2 Verbrecher freigesprochen werden sollen als 1 Unschuldiger zu Unrecht inhaftiert.
Auch Deine Meinung, dass härtere Strafen her müssen, halte ich für unrichtig. Härtere Strafen haben noch niemals dazu geführt, dass weniger Verbrechen begangen werden. Schau' mal über den großen Teich nach Amerika. Trotz Todesstrafe ist die Rate der Tötungsdelikte immens hoch - Abschreckung Fehlanzeige.
Unser StGB enthält ausreichende Sanktionen für die verschiedenen Verbrechen und Vergehen, es muß nur konsequent angwendet werden.
Aber auch ein Richter ist nur ein Mensch der Fehler macht und bei dessen Entscheidung auch Emotionen eine Rolle spielen, ganz davon abgesehen dass sich niemand ohne Akteneinsicht anmaßen sollte, darüber zu urteilen ob eine Entscheidung richtig oder falsch ist.
Vollkommen daneben ist Deine Auffassung, wenn die Schuld zu 99,9 % bewiesen ist soll der "Täter" denen ausgeliefert werden, denen er geschadet hat (haben soll). Keine Staat hat das Recht, über das Leben eines Menschen - egal was er getan haben mag - zu entscheiden und glücklicherweise ist die Lynchjustiz bereits seit längerem nicht mehr zulässig (selbst die Kirche lebt nicht mehr nach dem Grundsatz "Auge um Auge, Zahn um Zahn"). Außerdem würde nach den Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung bei 99,9% bei einem von 1000 Fällen ein Unschuldiger zum Opfer seiner vermeinlichen Opfer - und das ist eben einer zuviel !!!!