Versicherungsangebot

  • #11


    das hat mit dem führerschein nix zu tun.

    Gruß René


    Früher war ich Schizophren, aber heute geht's uns gut!


    Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.
    Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.


  • #12

    Der Führerschein wird zum Fahren benötigt, nicht um Versicherungsnehmer zu werden. ;)

  • #13

    @Ryker
    Ich bin ins Versicherungsbüro gestapft und der Tante dort gesagt das ich nen Motorrad anmelden wolle, nach dem Sie in ihren Rechner geguckt hatte, meinte sie da ich SF2 ja habe (das ist die Vorraussetzung) könne ich das Mopped als Zweitwagen mit 50% zulassen.


    Fand ich super.

  • #14



    bei mir auch.

    Gruß René


    Früher war ich Schizophren, aber heute geht's uns gut!


    Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.
    Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.


  • #15

    Aber wir können doch nicht meinen Vater als Hauptnutzer angeben wenn er nichtmal den Führerschein hat???
    Könnt ihr mich mal aufklären? Das verstehe ich nicht so gannz :mrgreen:


    Grus andi

    LOUD PIPES SAVE LIVES..............

  • #16

    Die Versicherung interessiert es nicht, ob dein Pa nen Schein hat oder nicht. Solange er nicht damit fährt und nen Crash baut, sollte alles in Butter sein. Solange die Beiträge überwiesen werden, fragt keiner nach... Ich hab noch nie eine Kopie vom F-Schein vorlegen müssen.


    Bin übrigens in der gleichen Konstellation wie du:
    SF0, Haftpf. + 150SB TK, ü25, Tarif N, Saison 03-10 = 129,61 €/Jahr
    --> ok, keine VK - aber hier wird das Fahreralter das Zünglein an der Waage sein


    @2.Wagen-Vers.: hab die Hotline nochmal gequält. Mein Auto ist als Sondertarif-Zweitwagen versichert worden, da meine bessere Hälfte dort schon ihr Auto mit SF4 versichert hat. Hab daher auch die SF4 automatisch bekommen, obwohl es SF0 hätte sein müssen (da hab ich mich natürlich nicht beschwert). Erstwagen ist in diesem Fall der meiner Verlobten. Das Motorrad ist aber nach wie vor nicht im Fokus, ganz klare Antwort: "Das ist eine andere Schiene. Das können wir nicht mit reinnehmen, da auch die Schadensfreiheitsklassen dort anders geregelt werden." (??? Wahrscheinlich wegen Saisonkennzeichen am Möpp ??) Kann das Moped also nicht als Zweitwagen nehmen, da mein Erstwagen schon der Zweitwagen ist... :? Moped wäre dann quasi Drittwagen... *raffs selber nicht so ganz*

  • #17

    Danke für die Antwort :)
    Aber ist das nicht versicherungsbetrug? Ich weis nicht ob das nicht ein wenig riskant ist das so anzugeben?? Mein Vater meint das können wir net machen..... übrigens haben wir bei der Huk acht!!! Fahrzeuge versichert.


    Gruß Andi

    LOUD PIPES SAVE LIVES..............

  • #19

    Darin dass mein Vater dann auch als Fahrer bzw Nutzer angegeben ist obwohl er das nicht einmal kann bzw darf.
    Es wäre gut noch ein paar Meinungen zu hören :) Zitat: Wenn man Motorrad kaufen kann kann man ja wohl die Versicherung auch zahlen :-D........aber trotzdem muss ich auch schauen wo ich bleibe.......

    LOUD PIPES SAVE LIVES..............

  • #20

    Nutzen kann er es sehr wohl (als Sozius, Moppedputzer, Tankfüllungsregulierer :mrgreen: ),
    nur fahren darf er ohne Führerschein fürs Mopped die Karre eben nicht. ;)

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