Heckunterverkleidung Eintragunspflichtig?

  • #1

    Hallo ,


    habe mal eine Frage. Und zwar hab ich ein Tail Skirt von Er..ax an meiner S verbaut. Rücklicht scheint ne E nummer zu haben.
    Aber wie sieht es mit dem Tail Skirt an sich aus. Soweit ich weis muss man dies beim Tüv eintragen lassen. War aber kein Teilegutachten beigelegen. Habe mal die Firma Er..ax angeschrieben. Habe aber noch keine Antwort erhalten. Was meint ihr dazu?. Um euer Rat wär ich sehr dankbar, weil ich keine lust habe dieses Teil wieder abzubauen.

  • #2

    Hallo


    also leider kann ich dir deine Frage nicht beantworten, dafür habe ich eine Frage an dich :)


    sag mal wie hast du das mit der Kennzeichenbeleuchtung gemacht, die ist doch nicht Bestandteil des Rücklichtes, oder ?
    Und wie ist das mit den Blinkern, hast du Originalblinker weiterverwenden können ?

    NC 700 S DCT
    IXIL Hyperlow

  • #3

    Doch die Kennzeichenbeleuchtung ist im Rücklicht mit integriert. In der Verkleidung ist deshalb eine kleiner Schlitz.
    Habe 4 Led blinker verbaut. Brauchst dann aber auch ein anderes Blinker Relai.

  • #5

    Hi Tuner,


    das scheint wohl grad wieder ein Sonderfall zu sein. In der MOTORRAD 21/2012 war eine Übersicht drin, was eintragungspflichtig ist und was nicht.


    Hier ein Link zur Archivversion von 2009 - hab aber grad mal verglichen, ist alles noch gleich zum Artikel von 2012:
    Was ist Eintragungspflichtig? - MOTORRAD Online Archiv


    --> "Heckinnenkotflügel: Sonderfall, ist streng genommen ein Fall für eine ABE, was in der Praxis allerdings nicht angewendet wird – daher: eintragungsfrei."


    Vielleicht beruhigt das erstmal.


    Grüße, Ryker

  • #6

    Hallo...,
    der Heckumbau führt schon mal nicht zum Erlöschen der BE - da kann Dir nix passieren.
    Da die NC mit einem anderen Heck (längere Radabdeckung) zur Erteilung der BE dem KBA vorgeführt wurde, müsste das geänderte Heck ganz streng genommen auch abgenommen werden. Interessiert aber niemand mehr!
    Prinzipiell kannst Du das Heck ändern wie Du willst, ohne dass das eingetragen werden muss, wenn die gesetzlichen Vorgaben für die Radabdeckung eingehalten werden.
    Meine SZR habe ich letztes Jahr ähnlich umgebaut - da ich auch den Rahmen gekürzt habe, musste ich zum TÜV (die anderen Vereine dürfen das nicht abnehmen).
    Das Heck habe ich so abgenommen und eingetragen bekommen, die Radabdeckung hat absolut niemand interessiert!
    Zur Veranschaulichung:

  • #7


    Tja, das gilt bei Euch in NRW. Bei uns hier in den NFL darf das die DEKRA, und der TÜV darf das nicht :dance: . In Berlin dürfen beide...


    Gruß, Martin

  • #8

    Das ist doch eine Heckunterverleidung. Und laut Motorrad 2012 ist das ein Fall für die Abe und Eintragungspflichtig. Kann dies auch als Selbstbau eingetragen werden weil es liegen keine gutachten bzw. Abe vor.

  • #9

    Hey Tuner, so langsam bekomm ich das Gefühl, du willst unbedingt bei den Blaukitteln vorsprechen...


    Im MOTORRAD Link ist von Heckverkleidung aber nicht von einer Heckunterverkleidung die Rede. Ersteres bezieht sich m.M.n. auf die "Karosserie", sprich den oberen Teil, das lackierte Plastegedöns. Jedes Verkleidungsteil, das du (zusätzlich) an eine Maschine montierst, ist eintragungspflichtig. Das gabs als Frage schon im Theoriebogen der Fahrschule zu lesen.


    Das Teil, um das es bei dir geht ist der Heckinnenkotflügel und der ist laut Liste frei. Wenns dir aber so extrem unter den Nägeln brennt, wäre wohl ein schnellerer Weg der direkte zum TÜV-Guru deines Vertrauens oder ein unverbindlicher Anruf bei einer ansässigen TÜV-Prüfstelle, als hier Wochen auf eine Antwort zu warten, die scheinbar nicht zu 100% kommen wird, wie du sie dir wünschst. ;)


    Wende dich einfach direkt mal an die Jungs, die werden dir schon nicht die Rübe vom Stamm hauen. Ich als TÜVer wäre froh, wenn jemand vorher mal zu mir kommt und lieber einmal mehr fragt, als dass er seine wilden Garagenbasteleien ohne Absicherung auf die Menschheit loslässt. :) Fragen kostet nix und geht meist schneller - trau dich ruhig. ;)


    Lass uns dann aber nicht dumm sterben, wenn du was weißt... :D


    Grüße, Ryker

  • Hey,

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