25KW (34PS) Drossel ausbauen

  • #22


    Die theoretische Prüfung entfällt bei der Erweiterung


    der Fahrerlaubnis der Klasse A1 auf die Klassen A2, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis seit mindestens 2 Jahren Inhaber der Klasse A1 ist,(im klartext nur praktische prüfung für A2, 48 Ps) bin schon angemeldet.....

  • #23

    wenn ich den Text richtig verstanden habe geht es hier doch um den A1 auf A2...richtig?


    Dann bin ich ganz deiner Meinung ;)


    Jedoch war (wenn ich das jetzt richtig verstehe) hier die Frage von A bschränkt zu A2...d.h von 25 kw auf 35 kw.



    Meine Meinung in kürze: (nicht das wir am Ende ganz andere Klassen gemeint haben ;) )


    Ab jetzt dürfen die Besitzder des A beschränkt (25 kw) den A2 fahren (35kw). --> 25 kw Drossel raus, da die NC 700 ja nur 35 kw hat.
    Nach 2 Jahren dann den A.



    Gruß
    David

  • #24
  • #25

    Hallo an alle die noch unsicher sind bezüglich der Führerscheinregelung.


    Es geht hier um den alten A beschränkt und den neuen A2
    A beschränkt hat sich für alle die jetzt den Führerschein machen wollen erledigt,
    A beschränkt heißt 2 Jahre beschränkt fahren und anschließend ohne Aufstiegsprüfung offen fahren zu dürfen. Diese Beschränkung war bis zum 19. Januar 2013 auf 25 kW beschränkt.
    Diese Beschränkung ist jetzt seit diesem Stichtag AUCH für A beschränkt Inhaber auf 35 kW erhöht worden.
    Dieses habe ich aus einem Gespräch mit dem Fachbereichsleiter für Führerschein Prüfungen beim TÜV Schriftlich bekommen.



    Alle die nach dem Stichtag ihren Führerschein erhalten, besitzen den A2 d.h.
    Solange beschränkt (35 kW ) fahren bis man sich für eine Aufstiegsprüfung entscheidet. Also wieder Fahrstunden auf einer nächst höheren Maschine.


    Ich hoffe ich konnte euch ein wenig helfen.


    Gruß Jan

  • #27


    :violin: naja Martin ,bei den neuen fast unverständliche Regelungen entstehen Missverständnissen :doh:
    Deshalb riet ich ,eine Fahrschule zu besuchen um genaue Info zu bekommen :naughty:
    Glg Ulla

  • #28

    Hallo zusammen,


    Ich bin jetzt leicht verwirrt! Habe auch letztes Jahr den Führerschein gemacht und meine X gedrosselt. Da ich plane dieses Jahr nach Norwegen zu fahren, würde ich gerne die volle Leistung in Anspruch nehmen.
    Dazu hatte ich letzte Woche meine Führerscheinstelle per Mail kontaktiert und eine E-Mail von einer überaus "freundlichen" Mitarbeiterin erhalten.


    Diese schrieb mir, dass es zwei verschiedene Prüfverfahren der praktischen Prüfung sind und ich somit noch ein gutes Jahr mein Motorrad gedrosselt fahren muss!


    Versteht jemand das ? :D


    Anscheinend kann man da wieder 3 Personen fragen und erhält 4 Antworten :shock:


    Grüße

  • #29

    Hallo Chris,
    die Angaben der Dame sind falsch!
    Du darfst sehr wohl entdrosselt fahren!


    Die Buchstaben des Gesetzes führen dazu aus:


    § 6 FEV (Einteilung der Fahrerlaubnisklassen):
    Abs. 1:Klasse A:–Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und...
    ...
    Abs. 3: Außerdem berechtigt
    1.die Fahrerlaubnis der Klasse A zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, A1 und A2
    ...
    sowie Abs. 6: Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts), bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 bestehen.


    Dazu steht in § 76 FEV (Übergangsrecht):
    § 6 Absatz 1
    a)zu Klasse A
    Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen
    aa)Krafträder der Klasse A2 und

    bb)nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen.


    Damit sollten Deine Zweifel abschließend geklärt sein ;)

  • #30

    :text-yeahthat:


    Chris, reiß die Drossel raus, du darfst dich seit dem 19.01.13 voll austoben mit den 48ps! :P

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!