Zusatzscheinwerfer für die S

  • #1

    Wir hatten ja hier schon mal einen Thread für Zusatzscheinwerfer an der X.. aber wie ist es an der S, für die ja keine Nebler vorgesehen sind?


    Ich halte es für ein unnötiges Sicherheitrisiko, mit nur einem Scheinwerfer zu fahren - bei einem Paar fällt es durch den sich verändernen Abstand deutlich leichter, die Geschwindigkeit eines ankommenden Fahrzeugs einzuschätzen. Deshalb wäre eine Montage mit möglichst großem Abstand sinnvoll.


    Hat jemand eine Idee bzw. kann etwas empfehlen?

  • #2

    Und warum soll die Diskussion für die S eine andere als für die X sein? Die gesetzlichen Grundlagen sind die gleichen, die Scheinwerfer sind die gleichen (sprich, du wirst sogar die Nebler der X an die S montiert bekommen) - nur der Montageplatz ist geringfügig anders/letztlich vielleicht sogar gleich, wenn du die an nen Sturzbügel schraubst.


    Höher als der orig. Scheinwerfer dürfen sie nicht liegen, daher fallen die Lenkerenden als breiteste Stelle (oder deine Ellenbogen) schon mal flach. Verkleidungstechnisch bietet sich bei der S nicht allzu viel an. Entweder also Hilfsrahmen basteln oder an den Sturzbügel (insofern man einen hat).


    Auch wenn das vielleicht wieder eine Antwort wie im Lichtschalter Thread ist, die nicht gern gesehen oder ignoriert wird, so ist es i.m.A. das gleiche Thema wie im NCX-Thread.


    Grüße, Ryker

  • #4

    Bügel hab ich nicht, und wegen der nicht vorgesehenen Nebler ging ich davon aus, dass man bei der S die Teile nicht so einfach anbauen kann. Ist ja offenbar auch so, wenn du von "Rahmen basteln" redest.


    Rechtlich ist wohl einfach das Problem, dass explizit von Abblendlicht die Rede ist weil die Vorschrift aus einer Zeit kommt, in der es noch lange kein Tagfahrlicht gab.
    Es dürfte aber sicherer sein, am Tage mit LED-Tagfahrlicht zu fahren als mit dem einzelnen Scheinwerfer. Da von niemandem verlangt werden kann, sich selbst zu gefährden, und solche Gesetze nicht von Gott herabgesandt sind, können sie im Einzelfall unwirksam sein - kenne ich ganz gut als Rennradler von der Radwegbenutzungspflicht.
    Ich würde mir deshalb ein Tagfahrlicht durchaus dranbasteln, wenn das sichtbar auffälliger ist.

  • #5

    Hi Emil,


    Tagfahrlicht: Es gilt generell, dass das Tagfahrlicht beim Einschalten des Abblendlichtlichts komplett erlöschen oder gedimmt werden muß auf das Niveau der Standleuchte. Das ist keine Regelung aus dem letzten Jahrhundert, das steht aktuell so in den Gesetzestexten. Sicherlich hast du recht mit dem Gesehenwerden und tausende selbstangebastelter Tagfahrleuchten von ATU an PKWs etc. funktionieren nicht entsprechend dieser Regelung. Gerätst du aber an einen Sheriff im Polizei- oder TÜV-Kostüm ist Schluß mit lustig. Dann wird Knöllchen oder Beanstandung fällig. Ob du das nun in Kauf nehmen willst, ist deine eigene Sache.


    Du verwechselts glaube ich nun die Hondalampenart. Das sind explizit Nebelscheinwerfer und keine Tagfahrleuchten (und mit 100%iger Sicherheit auch als solche auf dem Gehäuse/Glas deklariert). Ein Nebelscheinwerfer(paar) darf verbaut werden, muß aber gesondert zu- und abschaltbar sein und darf eben nur im entsprechenden Umstand - nämlich schlechter Sicht bei Regen, Schnee, Nebel - verwendet werden. So stehts in den Statuten. Ob du das nun richtig oder falsch findest, spielt dabei keine Rolle.
    Sicherlich kann ich auch mit der Dose den ganzen Tag mit eingeschaltetem Fernlicht + Nebler + 2 amtliche Flak-Scheinwerfer auf dem Dach rumfahren - ich bin mir sehr sicher, dass ich sehr gut gesehen werde und es zu 100+10% ein Sicherheitsgewinn ist. Erlaubt ist es aber trotzdem nicht und das wird die Rennleitung herzlich wenig interessieren, was ich mir so dabei gedacht und versprochen habe.


    Es ist eine äußerst blöde Regelung, zugegeben. Und der Scheinwerfer der NC ist nicht die Wonne. Aber die Gesetze sind nun mal entsprechend und ohne dünnem Eis wirds wohl keine brauchbare und legale Lösung geben. Die Gesetzestexte sind sehr umfangreich und es steht viel verteilt über mehrere verschiedene Regelungen (EU-Regelung, StVO, StVZO, ...). Im X-Thread zu dem Thema steht aber schon ne ganze Menge, das eben genau hier auch greift. Die Anbauposition ist nunmal das einzige, was anders ist als bei der X. Aber ohne Sturzbügel (ber Schellen, Klemmen etc., anders wirds bei den Originaldingern auch nicht sein) bzw. irgendeinem gebasteltem Kram sehe ich nicht viele Möglichkeiten einer Montage. Untere Gabelbrücke wäre ne Möglichkeit, hab aber keine S vor mir, um da nach Platz und Anschraubpunkten gucken zu können.


    Grüße, Ryker

  • #6

    mir persönlich wurde schon durch andere mitgeteilt, dass man meine lampe gut sieht (anderes Leuchtmittel). vieleicht probierst es mal damit.

    Gruß René


    Früher war ich Schizophren, aber heute geht's uns gut!


    Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.
    Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.


  • #7

    Anderes Leuchtmittel hab ich ja schon für die CB (hatte hier Vergleichsfotos reingestellt), es ist und bleibt aber halt ein einzelner Scheinwerfer.


    Dass die Vorschrift aktuell so lautet, ist mir klar, sie ist trotzdem veraltet, nicht mehr zweckmäßig und müsste eigentlich entsprechend überarbeitet werden. Sowas geschieht regelmäßig erst, wenn jemand erfolgreich geklagt hat.. besser ist sicher die Lösung mit den Nebelscheinwerfern, gegen ein Ticket für deren Benutzung dürfte ggf. ein Einspruch auch erfolgversprechend sein.


    Und da wüsste ich halt gern, was man an LED-Nebelscheinwerfern an der S anbauen kann, und ggf. wie.
    Frage morgen bei der Abholung mal in der Werkstatt nach; muss mit dem Techniker sowieso noch reden wegen einiges zu verbauenden Zubehörs.

  • #8

    Anderes Leuchtmittel hab ich auch seit den ersten KM drin, bin trotzdem ebenfalls weiter auf der Suche nach einer zündenden Idee zur Montage von Zusatzleuchten an der "S".
    Das Ganze möglichst ohne, oder nur mit minimaler zusätzlicher Halterei. Also kein extra Schutzbügel o.Ä. Bin leider noch nicht weitergekommen.

  • #9

    Hallo Emil, da ich durch die Zeitumstellung nun wieder im Dunkeln von der Arbeit heimfahren darf, hab ich mich nochmal mit dem Thema Zusatzscheinwerfer auseinandergesetzt und bin da auf eine Lösung für dein Problem mit der S gestoßen.


    [attachment=0]Lampenhalterung.jpg[/attachment]


    Zum Beispiel hier gibts diese Standrohrschellen, die zwischen obere & untere Gabelbrücke geschraubt werden können. Hinter der Lampenmaske könnte es u.U. genug Platz geben, um solche Ausleger zu montieren. Müßte nur geprüft werden, ob bei vollem Lenkeinschlag evtl. Kontakt mit dem Gepäckfach geben könnte. Nicht ganz billig, aber ich habe schon einfachere Ausführungen bei ebay gesehen. Alternativ gäbe es halt für den ambitionierten Bastler noch Rohrhalterungen oder Normaschellen, mit denen auch oben am Standrohr gearbeitet werden kann. Einen anderen Platz dürfte es nicht groß geben.


    Denke mal, das könnte in deine Richtung gehen, oder?


    Grüße, Ryker


    Edit: hier auch nochmal eine Zusammenfassung zum Thema Licht/Beleuchtung von allen Prüforg. aus dem Jahr 2006. Kann sein, dass es schon was Aktuelleres gibt, habs aber noch nicht gefunden.

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