Bremslicht am Helm

  • #1

    Hallo,


    es geht mir hier um eine Frage zu einem Helmbremslicht.


    Habe mir einen neuen Nolan-Helm zugelegt :thumbup: und bei Recherchen dann eine Bremsleuchte ( ESS  :text-link: ) gefunden, die für den Anbau hinten am Helm gedacht ist.


    Ich habe sowas ins Auge gefasst, da ich Top-Case-Fan bin und denke, dass z.B. ein LKW-Fahrer nicht unbedingt das original Bremslicht richtig sehen kann.


    Jetzt stellt sich mir die Frage ob diese Art von Bremsleuchte erlaubt ist? :/


    Nach stundenlangem suchen im Web konnte ich leider keine eindeutige Antwort darauf finden.


    Mein "Wissensstand" bis jetzt:


    Bei Tante Louise habe ich die Auskunft bekommen, dass es erlaubt sei da es ja nicht am Motorrad befestigt wird, sondern an der "Bekleidung".

    Ansonsten überwiegt die Bezeichnung "Grauzone", soll heißen weder erlaubt noch verboten.

    Die StVO hilft da auch nicht weiter da diese für das Fahrzeug zuständig ist.

    Was mich richtig stutzig gemacht hat waren einige Aussagen, dass es im Schadensfall bis hin zum "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" bewertet werden könnte.


    Jetzt hoffe ich auf euer Wissen und Meinungen, natürlich in erster Linie Erfahrungswerte! ;)


    Im Voraus schon mal vielen Dank :!:

  • #2

    wenn einer das Bremslicht nicht mehr sehen kann , dann schiesst er dich sowieso ab weil viel zu nahe.....

    Physik ist nur trocken , wenn der Tank leer ist

  • #3

    Ich habe auch mal ein bisschen recherchiert – das ist wohl wirklich eine Grauzone. Die zusätzliche Beleuchtung darf niemanden ablenken und so gefährden. Aber eine konkrete Aussage gibt es nicht…


    Ich frage mich nur wie das bei den aktuellen Autos ist mit ihren immer größeren Leuchtbändern!


    Da kann eigentlich ein so kleines Licht am Helm niemanden ablenken…

  • #4

    Was mir gerade noch einfällt:


    In z.B. den Niederlanden, wo ich hin und wieder unterwegs bin, ist es wohl verboten.

    Wobei dann auch noch die Frage auftaucht, ob es ausreicht die Leuchte auszuschalten?


    Ich erinnere mich noch an früher :character-oldtimer:, als es noch modern war im Auto zwei zusätzliche Bremsleuchten auf der Hutablage zu montieren. Diese mussten dann in Holland abgedeckt werden.

  • #5

    Durch die StVZO kann es nicht verboten sein weil der Helm nicht den Zulassungsbestimmungen für Fahrzeuge unterliegt.
    In der ECE 22-05 und -06 habe ich dazu auch noch nichts gefunden (der Shark Skwal (2) hat schließlich auch serienmäßige weiße oder grüne Beleuchtung), und selbst wenn: In D braucht man laut StVO nur einen Motorradhelm mit ausreichender Schutzwirkung, nicht zwangsläufig einen zugelassenen.


    Die StVO ist der Knackpunkt!

    Nach §33 "Verkehrsbeeinträchtigungen" Absatz 2 darf man "Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen [...] gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können" nicht dort anbringen oder verwenden, "wo sie sich auf den Verkehr auswirken können."

    Wenn also die Rennleitung auf die Idee kommt, dein Helmbremslicht könnte mit einer roten Ampel etc. verwechselt werden, könntest du ein Ticket bekommen oder musst das Licht zumindest abschalten.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #7

    Wir sind doch schon weit genug.

    Ich habe übrigens Kontakt mit einem Ausbilder der Rennleitung, der auch überregional die mit der Kelle in der Hand schult. Der sieht das Thema so, wie von mir beschrieben. Augenmaß!
    Mit blauem Licht hat man natürlich sofort neue "Freunde". ;)

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #8

    Also ich bin der Meinung, man kann sich so etwas durchaus zulegen und anwenden. Es dient auf jeden Fall der Erhöhung der eigenen Sichtbarkeit und stört niemanden.


    Paul

  • #9

    Ich fahre seit Jahren Fahrrad mit einem im Fahrradhelm integrieren Rücklicht und ich meine auf der Verpackung stand STVO zugelassen.

    Es macht ja kein Unterschied ob Moped oder Drahtesel, bewegt wird beides im STVO Bereich.


    Gruß André

    Ride safe, ride smart!

  • #10

    Mit "Meinung" und "Erfahrung" kann ich dienen.


    Zur Frage "Bremsleuchte am Helm erlaubt"?

    Da halte ich es mit André (Drehicz). Helme für Fahrradfahrer mit aktiv leuchtenden Elementen sind inzwischen weit verbreitet und offenkundig zulässig. Auch ich sehe da Parallelität zum Motorradhelm.

    Allerdings wird auf der Seite Deines Links die Konformität mit der deutschen StVO/StVZO NICHT bestätigt. Überraschenderweise ist da nur zusammenhanglos zu Com-Syszemen ausgeführt: "Alle Nolangroup Helme, die für N-Com Systeme vorbereitet sind, erfüllen auch mit eingebautem Kommunikationssystem die ECE/ONU 22-05 Norm.". Wirkt so´n bisschen lieblos hingetippert...

    Übrigens erlischt die ECE-Norm, wenn an der Helmschale Aufkleber angebracht werden, die nicht bei Homologierung des Helms berücksichtigt waren. Doch das kann man bei Nolan wohl voraussetzen.


    Zur Frage "Sieht der LKW-Fahrer das originale Rücklicht bei aufgesetztem Rücklicht"?

    Da kann ich Dir aus Erfahrung sagen: JA! Sieht er... wenn er nicht gerade seine Ladepapiere sortiert. Ich hänge ein Bild einer Honda ST1300 PanEuropean an, der ich UNTER dem Topcase eine zusätzliche Brems-/Schlusslichtleiste angebaut habe, weil die Leuchtkraft des Serien-Schlusslichtes recht mickrig ist. Weil wir im Freundeskreis dann auch die Diskussion hatten, haben wir auf einem Parkplatz einen Trucker gefragt, bei welchem Abstand er die Lichtleiste sieht. Ergebnis: ab 6 großen Schritten Abstand (ca. 6m) sieht er die Leuchte. Wegen eines LKW-Fahrers brauchst Du die Helmleuchte eher nicht.


    Nebenbei:

    Ohne Anspruch auf Vollständigkeit meiner Recherche habe ich im Netz in Deutschland ganze 4 Unfälle "Lkw fährt auf Motorrad auf" gefunden. In den Statistiken der Unfallversicherer und der Ämter taucht diese Kategorie scheinbar gar nicht erst auf.



    Im Ruhestand, da fährt man viel und weit - warum auch nicht, man hat die Zeit


  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!