Zubehör und Inspektion im Ausland (EU und Non-EU)

  • #1

    Hallo zusammen,


    ich bin relativ neu und mein erstes ist ein NC750X. Selbstverständlich möchte ich mein Liebes ausstatten. :) Zunächst die nützlichen Sachen, wie Hauptständer, Heizunggriffe und Nebelscheinwerfer.


    Mein Motorrad ist in Hessen angemeldet. Möchte aber ein paar Touren machen und im Ausland Zubehör einbauen lassen.


    Welche Zubehör darf ich? Braucht ein Ständer bzw Sitzbank überhaupt ein ABE? :/ Macht das einen Unterschied, wenn es sich um einen Honda-Händler händelt?


    Liebe Grüße


    Ralph

  • #4

    Hi Mike,


    vielen Dank für die Links. Ich habe die zwei viel durchgelesen. Jetzt weiß ich, was ich darf.


    Was denkst du über Inspektion im Ausland? Sollte es ins Scheckheft auf Deutsch eingetragen werden? Ist es überhaupt zulässig?


    LG Ralph

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