Alles anzeigeneine kleine Ausnahme: sofern ich mit einem Teilegutachten inkl einem darin aufgeführten Fahrzeug beim TÜV aufschlage, wird das idR keine Einzelabnahme sondern eine Änderungsabnahme nach 19 Abs 3 StVZO
da hast Du Recht!
Und Kollege "-BW-" hat das korrekt ergänzt. Dann ist es wohl jetzt vollständig geklärt.