Zusatzbeleuchtung / Nebelleuchten / Tagfahrlicht

  • #71


    Hier ein Auszug aus der Neufassung StVO ab 1. April 2013 Bundesrat Drucksache 428/12 § 17 Beleuchtung Abs. (2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten. Wer noch mehr zu der Neufassung der StVO wissen möchte kann in den Erläuterungen nachlesen https://www.umwelt-online.de/c…id=recht&texte=0428_2D12X.


    Jetzt sollte klar sein wann welches Licht leuchten darf.

  • #72

    Wenn du das auf meinen Post beziehst:
    Ich kenne die Regeln ganz genau, es steht nirgendwo geschrieben das die TFL automatisch ausgehen müssen wenn man das Licht einschaltet, lediglich das entweder - oder gefahren darf.
    Ich persönlich, und das ist jetzt keine Empfehlung und kein Aufruf zur Regelmissachtung, fahre seit Jahren täglich mit Zusatzscheinwerfern ( Nebel ) was ja auch erlaubt ist wenn es die Sicht erfordert. ( Die Entscheidung treffe ich selber, im Gegensatz zu einer Nebelschlussleuchte die ja nur unter 50 kmh an sein darf )
    Ich fahre generell mit einer leuchtgelb-schwarzen Jacke durch die Gegend und seit letztem Jahr statt der Nebelscheinwerfer eben mit TFL. Meine Sicherheit stelle ich da ganz klar über eine ( meiner Meinung nach ) etwas praxisfremde Regelung. Ich bin mir aber auch darüber im klaren das ich mich damit am Rande der Legalität befinde, zumal mein Hauptscheinwerfer noch mit Xenon (seit 2007) ausgerüstet ist. In den Kontrollen in denen ich bisher war wurde lediglich meine auffallende Wirkung bemerkt, gegen meine Beleuchtung hat bislang niemand etwas gesagt.
    Aber das ist eine Entscheidung die ich für mich getroffen habe, natürlich stehe ich auch dazu und wenn mal in einer Kontrolle darauf verwiesen wird das die TFL nicht zusätzlich brennen dürfen, Sorry Herr Waldmeister, habe ich vergessen auszuschalten.

  • #73


    Na dann ist dir die Regel ja scheinbar durch die Lappen gegangen: ECE-R48. Und damit du nicht so lange suchen mußt, unter Abschnitt 6.19.7.3. stehts ganz klar... Abblendlicht an, muß TFL aus!


    Hier auch nochmal in der unterhaltsameren Fassung von Hella, Seite 9. Und ja, ich hab gesehen, dass es sich dabei um Autos handelt...


    Im Falle von BMW und KTM, die nächstes Jahr mit den TFL daherkommen, wird es sicherlich genau wie bei den Automobilherstellern gehandhabt werden. Das TFL dimmt sich bei Einschaltern des Abblendlichts auf das Leistungsniveau des Standlichts runter und erfüllt damit dessen Funktion.


    Der Neuentwurf des §17 StVZO sagt " Tagfahrlicht oder Abblendlicht..." - für mich impliziert das "entweder - oder". Wenn dich jemand fragt Currywurst oder Eintopf, läßt du dir auch nicht beides auf einen Teller packen, oder? ;) :D


    ------------------ So, den rechtlichen Kram mal beiseiteschieben ---->----->------>---->


    Ich geb dir zu 100% Recht, dass die gesetzlichen Regelungen für die Motorradbeleuchtung noch aus einem anderen (Steinzeit-)Jahrtausend ohne Xenon & Super-LED stammen! Mich kotzt die Funzelei der Dinger echt an. Scheinbar läuft die Entwicklung wirklich auf ein Schönwetter-Spielzeug hinaus, das nur am Tag bewegt wird. Bullshit! Gerade, wo man mit der NC als brauchbaren Ersatz zum PKW den Spagat zwischen Nutz- und Spaßmobil hinbekommen hat, sollte sich da dringend was ändern! Es wird sicher genügend Ordnungshüter geben, die das TFL/Nebler als Zusatz zum mickrigen Hauptscheinwerfer nicht beanstanden werden, solange die Dinger nicht irgendwo hinfunzeln und blenden. Das IFZ hats hier mal schön auf den Punkt gebracht: die Flut an Lichtern auf der Strasse, durch die serienmäßigen TFLs der Automobilhersteller, läßt die Motorräder im Verkehr wieder verschwinden. Aber nicht falsch verstehen - ich spreche keinem Autofahrer das Recht auf TFL oder eingeschaltetem Abblendlicht als zusätzliches Sicherheitsfeature ab, sondern bin für eine leichtere Zulassung von leistungsstärkeren Scheinwerfern und Zusatzscheinwerfern für Zweiräder! Da muß dringend was passieren!


    Grüße, Ryker

  • #74

    Mal als Alternative zu dicken zusatzscheinwerfern.


    http://www.kellermann-online.com/de/produkte/detail/141.200


    Die bauen ja recht ordentliche Sachen.

    Gruß René


    Früher war ich Schizophren, aber heute geht's uns gut!


    Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.
    Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.


  • #76

    Aber es leuchtet auch links und rechts. :mrgreen:

    Gruß René


    Früher war ich Schizophren, aber heute geht's uns gut!


    Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.
    Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.


  • #77


    Und dafür wird dann das Blinken wohl nicht mehr so gut erkannt! :roll:

  • #78

    das glaub ich jetzt weniger.
    aber wer glaubt der weiß nix. :D

    Gruß René


    Früher war ich Schizophren, aber heute geht's uns gut!


    Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.
    Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.


  • #80


    Russisches Roulett, rechts blinken und links abbiegen. :angelic-halofell:

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