Zitat von mot-teileAlles anzeigen
Hier ein Auszug aus der Neufassung StVO ab 1. April 2013 Bundesrat Drucksache 428/12 § 17 Beleuchtung Abs. (2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten. Wer noch mehr zu der Neufassung der StVO wissen möchte kann in den Erläuterungen nachlesen https://www.umwelt-online.de/c…id=recht&texte=0428_2D12X.
Jetzt sollte klar sein wann welches Licht leuchten darf.