Zusatzbeleuchtung / Nebelleuchten / Tagfahrlicht

  • #211

    Cleverer Befestigungspunkt, muss ich schon sagen :clap:

    Ex NC 700 X DCT rein manuell über 20tkm: 3,5 l (max Verbr 3,7 l/min 3,1 l)
    AT DCT S1 Modus: Schnitt über 14tkm: 4,6 l (max 5,4l/min 4,2l)
    Längste Tagestour: 624 km

  • #212

    Sind diese genialen Lösungen alle auch erlaubt?


    Da gibt es doch Vorschriften über die Anbringung in der Höhe und im Abstand der Lampen untereinander.

  • #213

    Naja, es gibt eine die weiß ich sicher. Maximal auf Höhe des Abblendlichts. Dann gibts noch was zur Mindesthöhe über Boden (glaub 250mm) und max. Abstand der Lampen zur Fahrzeugmitte/Fahrzeuglängsachse sind glaub auch 250mm. Aber glauben heißt ja nicht wissen. Was ich aber bisher gesehen habe wird so wohl keine Probleme bereiten, außer es gäbe keine e-Nummer.
    Bist bei dir auch am Überlegen für die neue Explorer?
    EDIT: Deine Signatur sollte mal aktualisiert werden :D

    Ex NC 700 X DCT rein manuell über 20tkm: 3,5 l (max Verbr 3,7 l/min 3,1 l)
    AT DCT S1 Modus: Schnitt über 14tkm: 4,6 l (max 5,4l/min 4,2l)
    Längste Tagestour: 624 km

  • #214


    ich habe vor mir die Highsider LED Nebelscheinwerfer an meine NC750X anzubauen. Die Scheinwerfer und die Halterung für den H & B Sturzbügel bekomme ich hier:
    http://mot-teile-borken.de/pro…ed-nebelscheinwerfer.html
    http://mot-teile-borken.de/pro…lampenhalter-schwarz.html


    Ich brauche noch den Kabelbaum mit Relais und Schalter am Lenker. Wo bekomme ich den her? Hat da jemand Erfahrung und kann mir mit einem Rat helfen.


    Lorenz

  • #215

    Hab da noch was in meiner Sammlung, Stand 2006 k.A. ob noch aktuell, siehe ab Seite 16:[attachment=0]Lichttechnische Einrichtungen an KFZ.pdf[/attachment]

  • #216

    EU Regelung für Krafträder, Klasse L3, Kraftrad mit zwei Räder.
    Regelung Nr. 53 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) —
    Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L3 hinsichtlich des
    Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen


    http://eur-lex.europa.eu/LexUr…:166:0055:0087%3aDE%3aPDF


    Begriffsbestimmungen : Paragraph 2 .
    Für Tagfahrtleuchte (TFL) : Paragraph 6.13 .


    EU Fahrzeugklasse L3: Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kraftrad) ohne Beiwagen mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

  • #217


    so, die Nebelscheinwerfer sind dran an meinen Sturzbügeln. Die Lampen sind die LED-MICRO Nebelscheinwerfer von HIGHSIDER. Den Kabelbaum mit Schalter, Relais und Sicherung bekam ich von SW-Motech. Durch diese Kombination sparte ich mindestens 70 € zum Set von SW-Motech.


    Lorenz

  • #219

    Hi,


    erlaubt nicht, da fehlt das e-Prüfzeichen, welches bei LED-Lampen (Leuchtmittel für Lampen) wohl nicht zu bekommen ist.


    Die Leute die diese Lampen gekauft haben sind Lustig... Beschweren sich bei dem preis über mangelhafte Leistung...
    Ich weiß schon warum die LED-Lampen von Hypercolor etwas mehr kosten.


    Viele Grüße, Alex

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