Zusatzbeleuchtung / Nebelleuchten / Tagfahrlicht

  • #321


    Hallo Michael,
    auch das ist so nicht richtig. Tagfahrleuchten darf man ausschließlich als Tagfahrlicht betreiben, außer sie haben zusätzlich eine Zulassung als Positionsleuchten im gedimmten Zustand. Um sie als Tagfahrlicht zu betreiben muss das Abblendlicht beim Motorrad abgeschaltet werden (Rücklicht bleibt im Gegensatz zum Auto an), das ist richtig. Das macht aber nichts, da das Tagfahrlicht per Definition besser wahrgenommen wird als das Abblendlicht, Tagfahrlicht reicht am Tage also.



    Ich weiß zwar nicht weshalb du hier einen persönlichen Kreuzzug gegen Audi fährst, aber wenn du mal ein bisschen objektiver auf andere Fahrzeuge schauen würdest könntest du feststellen, dass sämtliche LED-Tagfahrleuchten anderer Hersteller dieselbe Wirkung haben wie bei Audi.


    Allerdings würde ich nun nicht sagen, dass es blendet (im Gegensatz zu LED-Bremsleuchten bei Nacht), sondern einfach nur gut wahrnehmbar ist.
    Tagfahrlicht muss per Definition direkt geradeaus strahlen und möglichst stark streuen, sodass es am Tage gut und schnell wahrgenommen werden kann. Nebelscheinwerfer und Abblendlicht können das schon rein physikalisch nicht so gut leisten, da sie nach unten gerichtet sind und so konstruiert sein sollten, dass möglichst kein Streulicht abgestrahlt wird. Streulicht sorgt bei Nacht für eine Blendung des Gegenverkehrs.


    Dass das Halogenabblendlicht nun am Tag besser gesehen wird als das LED-Licht der 2016er NCs liegt einzig an mehr Streulicht, was prinzipiell eher nicht für das Halogenlicht spricht, zumindest nicht für seine eigentliche Hauptaufgabe: Ausleuchtung der Fahrbahn bei Nacht.

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