Anständige Radabdeckung (Vorne und Hinten)

  • #391

    larsi1000


    Ich hab' die Verlängerung mit Silikon angeklebt und musste inzwischen leider feststellen, dass sie an einer Ecke nicht mehr 100%ig fest ist. Werde wohl nochmal 'ran müssen und mit Endfest neu kleben müssen. Ob evtl. auch Schnellfest reicht? - Da muss ich nicht so lange warten.


    Schrauben ist für mich keine Alternative.


    Gruß
    CP

    carpe diem - carpe noctem

  • #393

    Bezugsquelle für das gute Stück ist der axo Shop. Problem hier ist, dass er kein ruckgaberecht einräumt.

    Gruß René


    Früher war ich Schizophren, aber heute geht's uns gut!


    Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.
    Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.


  • #394

    :oops: ok, ich bin ja auch über den AXO-Shop auf den Hersteller DPM gekommen (über das Windschild).
    Da hätte ich ja auch mal schauen können, ob der diese HRA nicht auch im Angebot hat. :roll:
    Aber das mit Umtausch/Rückgabe steht dort nur bei dem Windschild, nicht bei der HRA.

  • #395

    Ich hatte nachgefragt bei dehnen und da kam die Antwort, dass es nur auf Bestellung angefordert wird und es deshalb kein Umtausch gibt. Das gute an der HRA ist, dass die auch die schwinge schützt.

    Gruß René


    Früher war ich Schizophren, aber heute geht's uns gut!


    Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.
    Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.


  • #396

    so, es gibt Neuigkeiten, was die HRA von ABART betrifft.
    Ich habe ja gestern ein Gutachten von denen angefordert und heute per Mail war alles schon da.


    Es gibt für die HRA ein Materialgutachten und einen Technischen Bericht vom TÜV Nord aus Köln. Der ganze Spaß besteht aus vier Seiten und ist gerade so zu lesen !!!! ( eingescannt, versendet, wieder ausgedruckt, da bleibt die Qualität halt ein bisschen auf der Strecke )
    Anbei noch ein Hinweis, das keine Eintragungspflicht gemäß §21 STVZO besteht.
    Ich werde jetzt mal den gesamten Schriftverkehr mitführen und einfach abwarten was passiert.


    Sollte sich noch jemand an die "" Herren "" wenden wollen, da hilft eine kleine Notlüge.
    Ich hab eine Kontrolle der Rennleitung mit angedrohter Stilllegung meiner X angeführt und schon nach knapp 12 Stunden hatte ich die Papiere !! :clap: :clap:


    Gruß Mirko

  • #397

    Ich habe mal bei der DEKRA nachgefragt.


    Ergebnis: Einfach dranschrauben und fertig!


    Zitat aus der Antwort der DEKRA:


    "Gerne antworten wir Ihnen:


    Die von Ihnen genannte zusätzliche Hinterradabdeckung wird von keiner Vorschrift
    explizit berührt und daher ist u.U. kein Gutachten oder sonstiger Nachweis erforderlich.


    Doch bezugnehmend auf die StVZO §30 dürfen Fahrzeuge nur so gebaut, umgebaut
    oder ausgerüstet sein, dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer keine
    besondere Gefährdung zu erwarten ist.


    Der Anbau und die konstruktive Ausführung muss somit den geltenden allgemeinen
    Regeln der Technik entsprechen und eine Gefährdung weitestgehend ausschließen
    sowie den Vorschriften bzw. Grundsätzen der Radabdeckung an Motorrädern
    entsprechen, so dass ein auseichender Spritzschutz nach hinten weiterhin gewährleistet
    ist.


    Bitte achten Sie auf ausreichende Abstände zum Reifen, eine sichere und dauerhafte
    Befestigung sowie darauf, dass keine Schrauben oder Schraubenköpfe in den Bereich
    des Reifens gelangen können.


    Wir empfehlen, im Zweifelsfalls vor der Änderung und für weitergehende
    Fragen, vor Ort Rücksprache mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen
    zu halten, der letztendlich eine Abnahme durchführen könnte.



    Mit freundlichen Grüßen


    DEKRA Automobil GmbH
    AP7 Betriebsmittel und Infosysteme "

    Mors certa, hora incerta. Dum spiro spero!


  • #398


    dies deckt sich ja dann genau mit der Aussage des Dekra-Prüfers.

  • #399


    Soweit ich das verstanden habe bedeutet das aber nur, dass die HRA nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss.
    Das ist aber bei jedem Bauteil mit ABE so. Laut TÜV muss das Bauteil (nicht das Material) aber ein Prüfzeugnis aufweisen.
    Wie dem auch sei. Ich nehme für mich mit, dass ich nur noch Bauteile mit ABE erwerbe wenn es die gleichen Teile auch ohne ABE gibt. (So eine ABE kostet schließlich Geld und niemand gibt das aus wenn es nicht nötig ist.)
    Egal was irgendwelche Internetforen oder Händlerwebseiten behaupten.
    Die Rechtslage scheint hier etwas heikel zu sein. Und wegen so einem Teil im Ernstfall auf allen Kosten sitzen zu bleiben weil irgendein "Sachverständiger" feststellt
    das mein Motorrad ohne gültige Zulassung, wegen nicht abgenommener Anbauteile, unterwegs war ist mir persönlich zu riskant.


    Mike

    Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut.


    Kotflügelverlängerung u. Hinterradabdeckung Bodystyle
    Bordsteckdose, SW-Motech Alu-Rack, T-Ray Topcase, Gabelprotektoren, Phillips NightVision H4

  • #400


    Im Endeffekt schreibt die da DEKRA nur, dass das Anbauteil sicher sein muss.
    Wer kann so etwas beurteilen?
    Die Sachverständiger natürlich.
    Die ABE hat der Hersteller doch nur initiiert, damit nicht jeder Käufer zum TÜV o.ä. rennen muss. Quasi ist eine ABE ja nichts anderes, als ein Zertifikat, dass das Anbauteil aus Sicht der Sachverständiger sicher ist.



    Hier wird die DEKRA noch genauer: Da es hier ein Zweifelsfall ist, empfiehlt sich hier die Einzelabnahme.

    Es grüßt der Maddin aus Meck-Pomm


    Freiheit ist und bleibt ein Privileg!

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