Im Frühjahr 2023 widmete sich selbst der ADAC diesem Thema: Immer wieder hinterlegen Fahrzeughalter ihr Interesse an einem kurzen bzw. kleinen Kennzeichen, um das Standardnummernschild zu ersetzen. Anders als Motorradfahrer haben sie mit einem solchen Wunsch in aller Regel aber kein Glück. Hierfür gibt es Gründe: Diese sind zumindest in Teilen auch gut nachvollziehbar.
Die rechtlichen Vorgaben für die Größe der Kennzeichen
Die kurzen bzw. kleinen Motorradkennzeichen sind seit April 2011 im Umlauf. Die rechtlichen Vorgaben für die Maße legen fest, dass diese 180, 200 oder 220 Millimeter breit und 200 Millimeter hoch sein müssen. Als Vergleich: Ein Standardkennzeichen kann bis zu 520 Millimeter breit und bis zu 110 Millimeter hoch sein. Die Maße aller Komponenten auf dem Kennzeichen sind ebenfalls klar definiert. Die Stichbreite des Schildrandes darf beispielsweise nur 3,5 bis 6,5 Millimeter betragen. Die weiteren Vorgaben sind:
– blaues Eurofeld: 45 Millimeter breit
– Abstand zwischen Eurofeld und Beschriftung: mindestens 8 Millimeter
– Zwischenraum zwischen den Plaketten: 63,5 bis zu 67,5 Millimeter
– Distanz zwischen dem letzten Buchstaben und der ersten Zahl: 24 bis 30 Millimeter
– Abstand zwischen Zahlen und seitlichem Rand: 8 bis 10 Millimeter
– Distanz zwischen den Zahlen: 13 Millimeter
– Abstand zwischen den Zeichen und dem horizontalen Rand: 13 Millimeter
Für die kleinen Kennzeichen für Motorräder gelten derart strikte Vorgaben nicht. Hier ist nur wichtig, dass sich oben das blaue Eurofeld und die Stadt befinden. Zentral sind die Prüf- sowie Stempelplakette und die Betriebszeit angeordnet. Unten befindet sich die Erkennungsnummer (Kürzel aus Buchstaben und Zahlen). Bei drei Zahlen in der Erkennungsnummer muss das breiteste Kennzeichen verwendet werden.
Die Begründung, weshalb Standardkennzeichen nicht klein sein dürfen
Der Gesetzgeber schreibt außerdem vor, dass Autos Standardkennzeichen tragen müssen. Solange die Montage möglich ist, so hat diese auch zu erfolgen. Hintergrund ist die Lesbarkeit während der Fahrt. Theoretisch können die Fahrzeuge ins Ausland verbracht werden. EU-weit gelten deshalb die identischen Regeln, um es der Polizei zu ermöglichen, Autos schnell und einfach zu identifizieren. Bei Motorrädern ist die Blickzeit oft nur kurz. Das Fahrzeug ist zudem schmal. Statt Breite kommt es auf Höhe an. Ortsangabe und die Erkennungsnummer müssen optisch hervorstechen. Dies wird durch die geschilderte Lösung erreicht.
Ausnahmen: Kleine Kennzeichen sind unter bestimmten Bedingungen möglich
Allerdings ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, doch ein kleineres Kennzeichen zu erhalten. Baulich ist die Anbringung von Standardkennzeichen nicht immer möglich. Dies gilt beispielsweise häufig für US-Importe. Würde eine Umrüstung des Autos, um dies zu ermöglichen, mehr als fünf Prozent des Fahrzeugwertes kosten, gilt dies als unzumutbar. In solchen Fällen dürfen kleinere Kennzeichen zum Einsatz kommen. Die Fahrzeughalter dürfen aber nicht sofort zum Motorradkennzeichen wechseln, sondern erhalten idealerweise ein Schild in Engschrift. Funktioniert dies auch nicht, ist ein kurzes Kennzeichen möglich.
Hinweis: Es sind keine Wechselkennzeichen zwischen Autos und Motorrädern erlaubt
Die Einführung der Wechselkennzeichen hat an diesen Regeln nichts geändert. Es ist nicht möglich, die Schilder zwischen Autos und Motorrädern zu wechseln. Getauscht werden darf nur innerhalb der eigenen Fahrzeugklasse ( M 1 = PKW und Wohnmobile, L = Motorräder, O 1 = Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 750 Kilogramm).
Fazit: Sichtbarkeit macht die Unterschiede notwendig
Kennzeichen sind dafür gedacht, Fahrzeuge auch während der Fahrt identifizierbar zu machen. Durch die Besonderheiten von Autos und Motorrädern sind die Unterschiede der Kennzeichen notwendig. Ob derart strikte Vorgaben wie derzeit notwendig sind, sei dabei dahingestellt.