„Weißt Du, in welche Verordnung das Eingang gefunden hat“
Hallo Ronny.Ste
• Reform 2015:
Mit der 2. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wurde der LSMU-Kurs zum 1. April 2015 abgeschafft und durch den einheitlichen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten ersetzt.
• Übergangsregelung:• Alle bis 31. März 2015 ausgestellten LSMU-Bescheinigungen wurden den neuen Erste-Hilfe-Kursen gleichgestellt.
• Diese Bescheinigungen gelten unbefristet, d. h. sie verlieren nicht automatisch ihre Anerkennung.
• 2019 – 13. FeV-Änderungsverordnung:
Zum 19. März 2019 trat eine weitere Änderung (§ 19 FeV) in Kraft. Sie stellte klar, dass für Erweiterungen der Fahrerlaubnis ebenfalls der neue 9-UE-Erste-Hilfe-Kurs erforderlich ist.
→ Wichtig: Diese Änderung betraf nicht die Gültigkeit alter LSMU-Bescheinigungen, sondern nur die Anforderungen für neue Anträge und Erweiterungen
Gruß Kalle