Ende März für eine Woche in die Eifel.
Juni/Juli 2 Wochen französische Alpen.
Hoffentlich spielt das Wetter im März schon mit.
Ende März für eine Woche in die Eifel.
Juni/Juli 2 Wochen französische Alpen.
Hoffentlich spielt das Wetter im März schon mit.
O° leichter Schneefall im nördlichen Ruhrgebiet
Bestes Bastelwetter.
Heute morgen ringsum Bremsbeläge und Bremsflüssigkeit gewechselt.
4 verschiedene Sorten Beläge an 5 Bremssätteln machen die Beschaffung nicht einfacher, zumal nicht bekannt war, woran die 3 zusätzlichen Bremszangen normalerweise verbaut sind.
Die hat wohl beim Vorbesitzer rumgestanden, bevor ich sie bei Honda in Düsseldorf von ihrem Leiden erlöst habe.
Bevor ich sie bekommen habe, hat sie tatsächlich 3 Inspektionen bekommen. Jetzt darf sie fast jeden Tag raus und sogar mit Dreck uns Streusalz spielen.
Die Jahresinspektionen lasse ich aus, wobei alle 12-14000 km bisher fast auf das gleiche heraus kommen.
Ich habe meine Africa Twin mit 1200 km gekauft. Da war sie 2 Jahre alt.
Die 1. Jahresinspektion wurde vor der 1000er Inspektion gemacht
.
3,5-4l Liter bekomme ich beim beste Willen nicht hin. Dafür hat das NCchen zu viel zu schleppen. Ca. 4,5 - 5 Liter sind eher realistisch. Für ein Gespann aber immer noch unglaublich wenig. Wenn die Reserve aufleuchtet wird es dann auch schnell Zeit zu tanken. Viel mehr als 50 km würde ich mich nicht trauen.
Immerhin habe ich bis dahin dank Zusattank im Beiwagen schon 800 km ohne nachzutanken gefahren.
Das ausschöpfen rechtlicher Mittel um keine Konsequenzen für eine Überschreitung von Regeln zu tragen ist eine Sache. Verantwortlichkeit für das eigene Tun ist eine Frage der Haltung und des Charakters.
Ungerechtfertigt für etwas zur Verantwortung gezogen zu werden erfordert konsequenten Widerstand. Steht hier aber nicht zur Debatte, da der Fehler zugegeben wurde.
Alles anzeigenGrundsätzlich sollte man keine Angaben machen, wer gefahren ist. Die Polizei, egal wo, ist eine Ermitlungsbehörde gegen einen/Dich !!!
Man hat das Recht zu schweigen und sich nicht selber zu belasten.
Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, sollte man diese in anspruch nehmen.
In der NL ist der Fahrzeughalter dafür verantwortlich aber auch hier muß man keine Angaben zum geschehen machen.
Schweizer Behörden können Ihnen nicht direkt in Deutschland die Fahrerlaubnis entziehen, da sie nur für ihr eigenes Staatsgebiet zuständig sind, auch hier sollte man einen RA hinzu ziehen
Wenn ich den Betrag richtig verstanden habe, gilt das Fahrverbot für die Schweiz. Daher sollte das richtig sein, wenn es der Schweizer Rechtsprechung entspricht.
Zu "keine Angaben machen" habe ich eine etwas andere Meinung.
Vielleicht entspricht meine Auffassung nicht mehr dem aktuellen Stand, aber ich denke, wenn ich Scheiß gemacht habe und erwischt werde, muss ich den Arsch in der Buxe haben dafür gerade zu stehen.
Ja, in der Schweiz fast 30 km/h zu schnell zu fahren muss man sich leisten können
Da ich trotz meines Nicknames auch kein Heiliger bin, hatte ich auch schon das Vergnügen. 50 km/h erlaubt, nach Abzug blieben 53 km/h übrig. Wenn ich mich recht erinnere waren 50 Franken fällig. Auf meine Frage, dass für 3 km/h zuviel 50 Franken viel Geld ist meinte der Polizist, wenn 53 erlaubt wäre, stünde es auf dem Verkehrsschild.
Dagegen wäre die 10€ für die verbotene Durchfahrt gestern vergleichsweise günstig. Immerhin habe ich dadurch ca 30 Minuten Arbeisweg gespart.
Mit dem Solomotrrad bisher ca 12000 km, davon ca 8000 km Pendeln
Mit dem Gespann ca 7000 km, Touren, Urlaub, bei Glätten zur Arbeit.
Lange Autobahnfahrten tue ich mir schon lange nicht mehr an. Das fährt das Motorrad auf dem Anhänger mit.
Als ich mit meinen Beitrag begonnen habe, gab's #131 und #132 noch nicht. Wurde unterbrochen. Ich gelobe Besserung und werde mich bemühen die Beiträge sehr zeitnah fertig zu stellen und das Telefon während des Schreibens auszuschalten.