Ich denke es heißt Forza ![]()
Beiträge von Ronny.Ste
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Eine weitere Möglichkeit wäre, Du stellst sie einfach tiefer ein - so dass auch in Stufe 2 eine Blendung ausgeschlossen ist.
Dann würdest Du trotzdem von der größeren Helligkeit und der kälteren Lichtfarbe profitieren.
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Dann stellt sich die Frage, warum man sich sowas - bei dem die Eigenschaften ja im Voraus feststehen - ans Motorrad baut.
Die NSW von SW-Motech z.B. erfüllen die Kriterien ja. Wären die dann nicht die bessere Wahl?
Hätte es evtl. geholfen, sich vorher von einem Fachhändler beraten zu lassen?
Mal ehrlich:
Die Gesetzeslage (nur zwei Fernscheinwerfer) steht fest.
Die Zusatzscheinwerfer sind zwei, haben eine Fernlichtfunktion und werden direkt an der Batterie angeschlossen.
Das Anschluß-Schema (ohne Steuerrelais) ist auf der Hersteller-Webseite in den Dokumenten ersichtlich.
Ich möchte aber ein System das diese Kombination nicht ermöglicht ...
Was schließe ich daraus?
Ich baue es an und beschwere mich dann beim Hersteller?
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Ok, ich hab mir das H&B Video zum Produkt nochmal angesehen.
Da wird tatsächlich von einer "Fernlichtfunktion" gesprochen.Dennoch verstehe ich das Problem nicht ganz.
Die Scheinwerfer haben beide Funktionen. In der ersten können sie
als Zusatz- oder Nebelscheinwerfer betrieben werden. Die zweite
Stufe muss nicht zwingend verwendet werden.
Einschalten "grün", länger drücken "aus". Damit sind es doch separat
abschaltbare Nebelscheinwerfer. Wenn also die zweite Funktion nicht
genutzt wird - oder die Scheinwerfer so montiert werden, dass auch in
Stufe 2 Blendungen ausgeschlossen sind - warum kann man sie dann
nicht verwenden?
Die Reichweite / der Lichtkegel (was man ja mit der Montage
beeinflussen kann) würden es ja erst zum "Fernlicht" machen.
Hab ich einen Denkfehler?
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Lt. Hersteller sind das Zusatzscheinwerfer mit zwei verschiedenen Helligkeitsstufen.
Fern- oder Abblend- oder Nebelleuchten ist doch abhängig von der
Einstellung der Höhe, oder?
Wenn ich die Anleitung richtig verstehe, wird an der Optik oder dem
Lichtwinkel nichts verändert, sondern einfach nur heller?
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In der Anleitung steht "Bitte beachten Sie die in ihrem Land geltenden Zulassungsbestimmungen"
und dann im Fettdruck "Wir empfehlen die Montage in einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen".
Dort besitzt man das nötige Fachwissen und berücksichtigt das bei der Montage.
Jeder Fachmann würde Zusatzscheinwerfer über ein Steuerrelais (Steuerleitung über (oder im Motorrad
ggf. bereits vorbereitete Anschlüsse) anschließen, nicht direkt an der Batterie.
Die Relais liegen im Lieferumfang nicht immer bei (bei meinen SW-Motech Scheinwerfern
waren sie das allerdings), aber auch in jedem Youtube-Video wird das so empfohlen.
Auch wenn es die LED-Elektronik und die geringeren Stromverbräuche der LEDs theoretisch
ermöglichen - diese "Selbstabschaltung" der Scheinwerfer würde ich immer nur als zusätzliche
Sicherheit sehen.
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Das würde ich Dir auf alle Fälle raten!
Du darfst nicht übersehen, dass der Lichtkegel eines Nebelscheinwerfers deutlich
breiter ist. Somit blendet der mittlere (also hellste) Bereich den Gegenverkehr.
Das Abblendlicht ist dagegen so konstruiert, dass der hellste Bereich des Lichtkegels
auf deiner Fahrspur liegt.
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Eigentlich ist es genau andersrum: Der Hersteller hat KEINE Verantwortung für die korrekte Montage - wie auch?
Mit der ECE-Prüfung bestätig der Hersteller, dass die Leuchten die TECHNISCHEN Vorschriften für die
Nutzung im Europäischen Straßenverkehr erfüllen.
Verkauft werden dürfen im Übrigen auch weiterhin Leuchten ohne "E-Nummer". Sie sind halt dann
nicht für die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum zulässig. Viele, für den Offroad-Einsatz gedachten
Zusatzscheinwerfer (z.B. an Jeeps), sind im Handel völlig legal erhältlich.
Für die korrekte Montage sind wir selbst zuständig (dafür gibt´s ja auch Fachwerkstätten),
genau wie für die korrekte Benutzung.
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Btw.
sorry, Basti ... wir sind vom eig. Thema n gutes Stück weg bei ner
Grundsatzdiskussion zum Thema Zusatzscheinwerfer angekommen.
Vielleicht sollten wir uns wieder ein wenig in Richtung OnTopic begwegen.
Es ging eigentlich um eine Aussage zur Qualität der Beleuchtung unserer RH09.
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Klar kann man da stundenlang rumdiskutieren...
Aber realistisch ist es doch so:
Solange durch Zusatzscheinwerfer am Motorrad niemand geblendet wird,
überwiegt der Sicherheitsgewinn für alle. Dies sieht meines Wissens auch
der überwiegende Teil der Polizisten bei Kontrollen so. Wenn es dann doch
einmal passieren sollte, dass einer die eingeschalteten Nebelscheinwerfer
sanktionieren möchte, dann ist das eine OWi für 20 oder 25 Euro.
Schalter aus und gut is.
Der TÜV prüft die Scheinwerfer immer nur auf Funktion, solange sie korrekt
angebracht sind.
Alles Weitere muss jeder für sich selbst entscheiden. Wie so oft, gibt es hier
kein objektives Richtig oder Falsch.
Ich habe mich für die zusätzlichen Nebelscheinwerfer an den Sturzbügeln
entschieden, weil ich mich damit sicherer fühle.
Nachts sehen ich selber mehr, ansonsten werde ich besser gesehen.
Kennt ihr denn jemanden, der blendfrei montierte Nebelscheinwerfer
abbauen musste, oder der wg. einer Ordnungswidrigkeit beim Betrieb
bezahlt hat?