Beiträge von Ronny.Ste

    Ok, ich hab mir das H&B Video zum Produkt nochmal angesehen.


    Da wird tatsächlich von einer "Fernlichtfunktion" gesprochen.


    Dennoch verstehe ich das Problem nicht ganz.


    Die Scheinwerfer haben beide Funktionen. In der ersten können sie

    als Zusatz- oder Nebelscheinwerfer betrieben werden. Die zweite

    Stufe muss nicht zwingend verwendet werden.


    Einschalten "grün", länger drücken "aus". Damit sind es doch separat

    abschaltbare Nebelscheinwerfer. Wenn also die zweite Funktion nicht

    genutzt wird - oder die Scheinwerfer so montiert werden, dass auch in

    Stufe 2 Blendungen ausgeschlossen sind - warum kann man sie dann

    nicht verwenden?


    Die Reichweite / der Lichtkegel (was man ja mit der Montage

    beeinflussen kann) würden es ja erst zum "Fernlicht" machen.


    Hab ich einen Denkfehler?

    In der Anleitung steht "Bitte beachten Sie die in ihrem Land geltenden Zulassungsbestimmungen"

    und dann im Fettdruck "Wir empfehlen die Montage in einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen".

    Dort besitzt man das nötige Fachwissen und berücksichtigt das bei der Montage.


    Jeder Fachmann würde Zusatzscheinwerfer über ein Steuerrelais (Steuerleitung über (oder im Motorrad

    ggf. bereits vorbereitete Anschlüsse) anschließen, nicht direkt an der Batterie.


    Die Relais liegen im Lieferumfang nicht immer bei (bei meinen SW-Motech Scheinwerfern

    waren sie das allerdings), aber auch in jedem Youtube-Video wird das so empfohlen.


    Auch wenn es die LED-Elektronik und die geringeren Stromverbräuche der LEDs theoretisch

    ermöglichen - diese "Selbstabschaltung" der Scheinwerfer würde ich immer nur als zusätzliche

    Sicherheit sehen.

    lautmaler

    Eigentlich ist es genau andersrum: Der Hersteller hat KEINE Verantwortung für die korrekte Montage - wie auch?


    Mit der ECE-Prüfung bestätig der Hersteller, dass die Leuchten die TECHNISCHEN Vorschriften für die

    Nutzung im Europäischen Straßenverkehr erfüllen.


    Verkauft werden dürfen im Übrigen auch weiterhin Leuchten ohne "E-Nummer". Sie sind halt dann

    nicht für die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum zulässig. Viele, für den Offroad-Einsatz gedachten

    Zusatzscheinwerfer (z.B. an Jeeps), sind im Handel völlig legal erhältlich.


    Für die korrekte Montage sind wir selbst zuständig (dafür gibt´s ja auch Fachwerkstätten),

    genau wie für die korrekte Benutzung.

    Klar kann man da stundenlang rumdiskutieren...


    Aber realistisch ist es doch so:


    Solange durch Zusatzscheinwerfer am Motorrad niemand geblendet wird,

    überwiegt der Sicherheitsgewinn für alle. Dies sieht meines Wissens auch

    der überwiegende Teil der Polizisten bei Kontrollen so. Wenn es dann doch

    einmal passieren sollte, dass einer die eingeschalteten Nebelscheinwerfer

    sanktionieren möchte, dann ist das eine OWi für 20 oder 25 Euro.


    Schalter aus und gut is.


    Der TÜV prüft die Scheinwerfer immer nur auf Funktion, solange sie korrekt

    angebracht sind.


    Alles Weitere muss jeder für sich selbst entscheiden. Wie so oft, gibt es hier

    kein objektives Richtig oder Falsch.


    Ich habe mich für die zusätzlichen Nebelscheinwerfer an den Sturzbügeln

    entschieden, weil ich mich damit sicherer fühle.


    Nachts sehen ich selber mehr, ansonsten werde ich besser gesehen.


    Kennt ihr denn jemanden, der blendfrei montierte Nebelscheinwerfer

    abbauen musste, oder der wg. einer Ordnungswidrigkeit beim Betrieb

    bezahlt hat?

    Nicht verwechseln:

    Nebel-SCHLUSSLEUCHTEN dürfen nur bei Sichtweiten unter 50m betrieben werden. Dann darf auch nur noch höchstens 50 km/h schnell gefahren werden.


    Nebel-SCHEINWERFER dürfen bei, durch Regen, Schnee oder Nebel eingeschränkter Sicht eingeschaltet werden.

    Die Sichtweite von 50m ist hier unerheblich und auch eine Begrenzung der Geschwindigkeit gibt es hier nicht.


    Jeder Polizist den ich kenne (viele davon fahren selbst Motorrad) sieht bei zusätzlichen Nebelscheinwerfern

    den Sichheitsgewinn im Vordergrund. Vorausgesetzt natürlich, sie sind so angebracht, dass sie andere

    Verkehrsteilnehmer nicht blenden.


    Ich kenne auch niemanden, der wegen nachts eingeschalteter Nebelscheinwerfer schon eine Strafe bezahlt hätte.