Bei Philips und Osram sind die Led Lichtpunkte exakt an der selben Stelle wie bei den Halogenleuchtmitteln. Damit liegen sie im vorgesehenen Brennpunkt des Reflektors und sind aus technischer Sicht ein geeignetes Substitut.
Ich war damals mit meinem Piaggio Roller nach dem Leuchtmittelwechsel beim TÜV und habe die Leuchtweite / -Dichte prüfen lassen.
Die LEDs dieser beiden Hersteller besitzen ja eine Bauart-Genehmigung.
Der Prüfer meinte, aus technixher Sicht ist gegen die Leuchtmittel nixhts einzuwenden. Keine unerwünschte Streuung oder Blendung, aber wesentlich bessere Sicht. Er sah es als Sicherheitsgewinn.
Es ist eine rein rechtliche Frage. Solange die ABE für das entsprechende Fahrzeug nicht vorliegt, dürfen Sie eigentlich nicht benutzt werden. Osram und Philips erweitern die ABEs regelmäßig.
Auf meinem ehemaligen MP3 Roller sind die LED Leuchtmittel von Philips (inzwischen bei der nächsten Besitzerin des Fahrzeufes) nun seit über 25.000 km eingebaut. Bemängelt hat da noch niemand etwas. Es gab auch noch nie Beschwerden (Lichthupe) aus dem Gegenverkehr, weil sie korrekt eingestellt sind.
Fazit: Jeder muss es selber wissen, wie wichtig ihm die bessere Sicht ist. Im Zweifelsfall müsste mal das Knöllchen halt bezahlen.
Allerdings steht im Fahrzeugschein ja nicht drin, womit das Fahrzeug ausgerüstet ist.
Ich hatte nie ein Problem.