Moin Moin,
möchte auch noch einmal meinen Senf dazugeben.
In Deutschland gilt Inner Orts Grundsätzlich Tempo 50 und muss nicht extra durch Schilder ausgewiesen werden. Ab Ortsanfang bis Ortsausgang gilt Tempo 50. Punkt um
Sollte auf der Hauptstraße zb. Tempo 60 gelten, muss dieses durch ein Verkehrszeichen angezeigt werden Und zwar an jeder Einmündung und Kreuzung. Fehlt dieses Verkehrszeichen, gilt automatisch Tempo 50. Anders ist es bei Zonen, da gilt die Begrenzung bis zur Aufhebung durch ein entsprechendes Verkehrszeichen.
Außer Orts gilt auf Bundes, Landes und Kreisstraßen Tempo 100. Außer sie sind Autobahnähnlich ausgebaut, das heißt zwei Spuren je Fahrtrichtung und eine Mittelleitplanke sowie das Verkehrszeichen Kraftfahrstraße dann gilt Richtgeschwindigkeit. Und zwar solange, bis eine Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt wird. Diese gilt dann bis zu einer Aufhebung oder einer weiteren Begrenzung. Zb. 120, 100, 80. Wird 80 wieder aufgehoben gilt wieder 100 bzw. Richtgeschwindigkeit.
Biegt man von einer Vekehrsberuhigten Zone auf die Hauptstraße ab, muß vorher die Verkehrsberuhigung durch ein Schild aufgehoben worden sein.
Achtet da mal drauf, ihr werdet Augen machen wieviele Schilder man Übersieht, weil man die Gegend ja kennt.
Gruß Manfred