Es ist erlaubt das Abblendlicht anstelle eines Tagfahrlichtes zu verwenden.
Wenn man ein Tagfahrlicht hat, muss das so schaltbar sein, dass es ausgeschaltet wird, wenn das Abblendlicht angeht.
Oder anders gesagt: Du hast keinen separaten Schalter für das Hin- und Herschalten von Abblendlicht und Tagfahrlicht, weil die NC das Abblendlicht als Tagfahrlicht verwendet. Also Ja.
Und ich glaube seit 2016 oder so ist es auch erlaubt nach EU Zulassung die vorderen Blinker als Positionsleuchte zur Unterstützung des Tagfahrlichts heranzuziehen, was die NC ja auch tut.